NGG - Fachplanung ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-33 F
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 084-251547)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]962
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGG - Fachplanung ELT
Planungsleistungen Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und Fördertechnik für folgenden Gebäudekomplex in Offenbach am Main:
- Neubau eines 6-zügigen Gymnasiums incl. Dreifeldturnhalle, Größe ca. 14.500 m² BGF, max. 5 Stockwerke zzgl. evtl. Untergeschoss
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.A.1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seinerFührungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre>= 10 Personen = 5 Punkte;>= 5 Personen = 3 Punkte< 3 Personen = 0 Punkte.4. Nachweis der Erfahrung mit DGNB Zertifizierung durch Vorlage eines Referenzprojektes = 5 Punkte, wenn kein Referenzprojekt genannt werden kann => 0 Punkte5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unterUmständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.B.Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereitetenErklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten-Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.A.1.geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren (Inbetriebnahme nicht vor 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B.2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seinerFührungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung (Pkt. 9.3):Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre>= 10 Personen = 5 Punkte;>= 5 Personen = 3 Punkte< 5 Personen = 0 Punkte.4. Nachweis der Erfahrung mit DGNB Zertifizierung durch Vorlage eines Referenzprojektes = 5 Punkte, wenn kein Referenzprojekt genannt werden kann => 0 Punkte5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unterUmständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.B.Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung zu erbringen. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereitetenErklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten-Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.