HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58196
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsdorfergrund
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
HWK - Eifelstrecke 2631
HWK - Eifelstrecke 2631, Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsdorfergrund
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
NT38: AG NT 28 - 038 Einbau Signalgründungen km 108,443 und km 108358
Die Leistung ist zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszieles zwingend erforderlich. Die vertraglich geschuldete Leistung der
Fa. Weidlich ist der KTB. Durch Anpassungen der Ausführungsplanung PT1 im Bereich Birresborn und der daraus resultierenden
Standort- und Gründungsänderung der Signale müssen Gründungsarbeiten am km 108,443 und 108,358 durchgeführt werden.
Gründungsarbeiten sind ebenfalls Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Zum Vergabezeitpunkt standen keine
Planungen als Grundlage zur Verfügung. Aufgrund dessen musste die Ausschreibung allgemein gehalten und auf Basis
vergleichbarer Projekt LV's durchgeführt werden. Im Laufe des Baufortschritts stellte sich schließlich heraus, dass die im HLV
verankerten Fundamentarten für die genannten Standorte nicht ausreichend dimensioniert sind. Die hinzugekommenen
Fundamentarten sind zusätzliche Leistungen. Eine 2. Baufirma im Baufeld (Kabeltiefbau/Kabelzug) ginge einher mit starker
Behinderung, erschwerter Logistik und Koordinationsproblemen bishin zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten und ist somit
ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Fa. Weidlich bereits für Gründungen in Form von abweichenden Fundmentarten beauftragt.
Darüberhinaus verfügt die Fa. Weidlich bereits über die benötigte Ortskenntnis, sodass die benötigte Koordination enorm
erleichtert wird. Zusätzlich kann die Fa. die benötigten Leistungen in der zeitkritischen Schiene garantieren und ausführen. Eine
Ausschreibung der Leistung würde das Projektziel, Inbetriebnahme der Bahnstrecke, enorm gefährden. Mit jedem Tag
Verzögerung verschiebt sich die Inbetriebnhame um den gleichen Zeitraum. Eine verspätete IBN ist mit erheblichen Einbußen im
Umsatz der DB Netz verbunden.