Wärmewende: Strategien für den Einsatz klimaneutraler Fernwärmetechnologien Referenznummer der Bekanntmachung: Z23 / BfEE 23-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmewende: Strategien für den Einsatz klimaneutraler Fernwärmetechnologien
Das Ziel des Vorhabens ist es mögliche Hürden für verschiedene klimaneutrale Fernwärmetechnologien (Großwärmepumpen, Nutzung unvermeidbarer Abwärme, Wärmespeicher, Großflächen-Solarthermie) zu identifizieren und Lösungsansätze für diese zu entwickeln. Es soll eine Priorisierung der identifizierten Hürden vorgenommen werden und analysiert werden, welche Schwierigkeiten für den Einsatz der Technologien im europäischen Ausland bestehen und welche Lösungsstrategien dort bereits genutzt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sind Maßnahmen zur Überwindung der Hemmnisse zu entwickeln (Ordnungsrecht, Planungs- und Genehmigungsverfahren, Förderung) und Kommunikationsstrategien für die entsprechenden Zielgruppen der Maßnahmen (Genehmigungsbe-hörden, Planungsunternehmen u. ä.) auszuarbeiten. Zusätzlich sollen die entwickelten Maßnahmen mit für den jeweiligen Bereich ausgewählten Stakeholdern und Expertinnen und Experten in Workshops diskutiert, priorisiert, spezifiziert und ggf. erweitert werden.
Der Auftrag unterteilt sich in sechs Arbeitspakete (AP):
- AP 1: Projektmanagement
- AP 2: Großwärmepumpen
- AP 3: Unvermeidbare Abwärme
- AP 4: Wärmespeicher
- AP 5: Großflächen-Solarthermie und Photovoltaik-Thermie-Anlagen
- AP 6: Ad hoc Aufträge
Eschborn
Zur Umsetzung des Projektes sind seitens der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers die nach-folgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen:
AP 1 - Projektmanagement: AP 1 umfasst das Projektmanagement des Projekts. Im Rahmen des AP ist die Koordination aller erforderlicher Arbeitsschritte, das Zeitmanagement sowie die Qualitätssicherung vorzusehen. Arbeitstreffen sind vor- und nachzubereiten und die Auftraggeberin ist in regelmäßi-gen Abständen zu allen Arbeiten im Projekt zu informieren.
AP 2 - Großwärmepumpen: Mit Hilfe von Großwärmepumpen kann eine Vielzahl an niederkalorischen Wärmequellen erschließbar gemacht werden. Die Anzahl an realisierten oder sich im Bau befindlichen Projekten ist in Deutschland noch sehr gering, die Erfahrungswerte befinden sich vielfach noch im Aufbau. In zukünftigen Wärmenetzen sollen Großwärmepumpen jedoch eine große Rolle spielen. In AP 2 sollen Hemmnisse und Lösungsansätze für den Einsatz von Großwärmepumpen identifiziert und mit Expertinnen und Experten diskutiert werden. Darüber hinaus sind weitere Fragestellungen durch die Forschungsnehmenden zu beantworten. Zum Beispiel soll der Markt für Großwärmepumpen analysiert und es sollen Möglichkeiten zur Betriebsoptimierung beim Einsatz dieser Technologie betrachtet werden.
AP 3 - Unvermeidbare Abwärme: Das technische Potenzial für unvermeidbare Abwärme liegt verschiedenen Schätzungen zufolge zwischen 12 und 52 TWh pro Jahr, aber nur 5,5 % der Fernwärme stammte 2020 aus Abwärme. Dieses technische Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen ist ein wichtiger Baustein zur Treibhausgasneutralität in der Fernwärme. In AP 3 sollen verschiedene Fragestellungen zu industrieller und gewerblicher Abwärme, Abwärme aus der Müllverbrennung und Abwärme aus Abwasser und von Kläranlagen beantwortet werden. Darüber hinaus sind Hemmnisse für die Einbindung unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetze sowie mögliche Lösungsansätze zu identifizieren und mit Expertinnen und Experten zu diskutieren.
AP 4 - Wärmespeicher: Wärmespeicher können einen wesentlichen Beitrag zur Integration von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in die Wärmenetze leisten. Der Ausbau saisonaler Wärmespeicher steht jedoch in Deutschland noch sehr am Anfang, da verschiedene Markthemmnisse bestehen. Diese Hemmnisse sowie mögliche Lösungsansätze sind in AP 4 zu identifizieren und mit Expertinnen und Experten zu diskutieren. Darüber hinaus sind Untersuchungen zu verschiedenen weiteren Fragestellungen zu Wärmespeichern durchzuführen.
AP 5 - Großflächen-Solarthermie und Photovoltaik-Thermie-Anlagen: Solarthermische Anlagen sind heute vor allem auf Gebäudedächern von Ein- und Zweifamilienhäusern im Einsatz, große Freiflächenanlagen gibt es dagegen kaum. Durch die geringen Wärmegestehungskosten kann die Solarthermie aber vor allem gegenüber fossilen Brennstoffen bereits heute wirtschaftlich attraktiv sein. In AP 5 ist zunächst das Potential von großflächiger Solarthermie in Deutschland für die Fernwärme zu untersuchen und die Wirtschaftlichkeit dieser Technologie gegenüber der Nutzung von Photovoltaik- oder Photovoltaik-Thermie-Modulen auf der gleichen Fläche zu vergleichen. Es sollen Hemmnisse für den Einsatz von Großflächen-Solarthermie identifiziert und Lösungsansätze für diese Hemmnisse entwickelt werden. Diese sind mit Expertinnen und Experten zu diskutieren.
AP 6 - Ad hoc Aufträge: In AP 6 werden Ad hoc Aufträge zu klimaneutralen Fernwärmetechnologien bearbeitet, die sich während der Laufzeit des Projekts ergeben. Dazu gehören auch die Themenfelder Power-to-heat, Geothermie, Biomasse und Wasserstoff.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung_Eignung_Formblatt133_333b
- Eigenerklärung_Bietergemeinschaften_Formblatt401
- andereKapazitäten_Eignungsleihe_Formblatt392
- Verpflichtungserklärung_andereUnternehmen_Formblatt393
- Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuell
Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seines tatsächlichen Tätigseins auf dem betreffenden Markt beschränken.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
- Kurzvorstellung der Bieterinnen- bzw. Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bieterinnen- oder Bietergemeinschaft
- Kurzvorstellung der projektbeteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und / oder Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Re-ferenzen sowie deren Aufgabe im Team; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums (Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
- Kurzvorstellung der Projektleiterin oder des Projektleiters und der ständigen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartners mit Angaben zu den relevanten Erfahrungen und Referenzen; die Referenzen zu den o. g. Schwerpunkten sind mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitraums (Referenzen aus den letzten 10 Jahren), des Empfängers sowie einer Darlegung des Bezugs zu den o. g. Schwerpunkten vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://www.evergabe-online.deFür die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bieters bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
- Fehlen der Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.