FBQ: Umweltfachliche Bauüberwachung (PFA6) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65937
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FBQ: Umweltfachliche Bauüberwachung (PFA6)
Großprojekt Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung
Los 1
Generelle Bauüberwachung
Spez. UBÜ Arten-/ Naturschutz
Spez. UBÜ Gewässerschutz
Los 2
Spez. UBÜ Immissionen
Los 1: Generelle Bauüberwachung, Spez. UBÜ Arten-/ Naturschutz, Spez. UBÜ Gewässerschutz
Los 1
Generelle Bauüberwachung
Spez. UBÜ Arten-/ Naturschutz
Spez. UBÜ Gewässerschutz
E1631230009
Los 2 : Spez. UBÜ Immissionen
Los 2
Spez. UBÜ Immissionen
E1631230009
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers
Los 1:
Der Bewerber hat seine Eignung nachzuweisen, in dem er mindestens zwei und maximal fünf unter
Mitwirkung des eigenen Unternehmens oder in einer Bietergemeinschaft benennt, welche die
unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Wird eines der unten ausgeführten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt
ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Zu jedem Referenzprojekt ist der
Name des Auftraggebers (AG) anzugeben. Zudem sind Beginn und Ende der Leistung anzugeben.
Als nachvollziehbarer Beleg des Bezugs des Referenzprojektes zur hier ausgeschrieben
Leistung ist neben der Bezeichnung des Referenzprojektes eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung
anzugeben.
1. Überwachungsleistungen als Sachverständige im Rahmen einer generellen Bauüberwachung
auf Linien-Baustellen
2. Überwachungsleistungen als Sachverständige im Rahmen einer Speziellen Bauüberwachung
mit Schwerpunkt Naturschutz auf Linien-Baustellen
3. Überwachungsleistungen als Sachverständige im Rahmen einer Speziellen Bauüberwachung
mit Schwerpunkt Gewässerschutz auf Linien-Baustellen
4. Bauüberwachungshonorar i.H.v. mindestens 0,1 Mio. EUR
Los 2:
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren abgeschlossenen
und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Überwachungsleistungen als Sachverständige Immissionsschutz auf Linien-Baustellen
2. Durchführung von Schallmessungen und Monitoringkonzepten
3. Nachweis der anerkannte Messstelle nach § 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen
sowie für die Reinhaltung der Luft
4. Bauüberwachungshonorar i.H.v. mindestens 0,1 Mio. EUR
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8% v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.