Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 0347-23VM

Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist nur eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mietinteressentenanfrage für die Anmietung von Counter-Mietflächen und Mietwagenstellplätzen für den Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt/Main (Terminal 1 und Terminal 3)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0347-23VM
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98351100 Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anlass:

Im Rahmen von anstehenden Verrmietungsaktivitäten der Fraport AG von Counter- und Backoffice-Flächen sowie PKW-Stellplätzen zum Zwecke des Betriebs einer Autovermietung in den Terminals 1 und 3 des Flughafen Frankfurt/Main sollen potenzielle Mieter für die zur Verfügung stehenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätze in den Parkhausanlagen der Fraport AG gefunden werden. Der Flughafen Frankfurt ist für Autovermietunternehmen ein attraktiver Standort. Im Jahr 2022 nutzten diesen rund 49 Millionen Passagiere, verteilt auf die Terminals 1 und 2. Das Terminal 3 wird mit seiner geplanten Eröffnung im Jahr 2026 eine voraussichtlich zusätzliche Kapazität von bis zu 19 Millionen Passagieren bieten. Nach derzeitigen Planungen wird mit der Eröffnung des Terminal 3 das Terminal 2 mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen.

Ziel:

Die vorliegende Mietinteressentenanfrage dient daher dem Zwecke, potenzielle Autovermietunternehmen für das Autovermietgeschäft am Frankfurter Flughafen zu identifizieren. Ziel ist es, eine optimale Flächennutzung durch geeignete Mieter, sowie eine nachhaltige Stärkung des Autovermietgeschäfts am Frankfurter Flughafen zu erreichen. Für die Fraport AG ist ausschlaggebend, mit Hilfe dieses Verfahrens eine sachgerechte, diskriminierungsfreie, objektive und transparente Mieteridentifikation durchzuführen und zu gewährleisten. Die Teilnahme an dieser Mietinteressentenanfrage ist daher zwingend erforderlich, um das Interesse an der Anmietung o. g. Flächen im Terminal 1 und Terminal 3 zu bekunden, um das Autovermietgesschäft am Frankfurter Flughafen betreiben zu können.

Abgabe Ihrer Mietinteressentenanfrage:

Treffen die genannten Auswahlkriterien auf Sie zu, reichen Sie bitte die für die Mietinteressentenanfrage genannten Unterlagen sowie das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt bis Freitag, 16. Juni 2023 schriftlich unter Angabe des Stichwortes „Mietinteressentenanfrage Autovermieter T1 und T3“ bei der Vermieterin in elektronischer Form ein. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe der Unterlagen in elektronischer Form ist der Eingang der Unterlagen unter der Mailadresse [gelöscht].

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Fraport AG

HVM-R / Vermietung Counter – und Backoffice-Flächen

Herr Helmut Schlosser

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

oder

Herr Fabian Siekierski

+49 1[gelöscht]

[gelöscht]

Fraport AG

HVM-P / Vermietung von Mietwagenstellplätzen

Herr Jens Boddenberg

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

Bei Fragen zum Verfahren der Mietinteressentenanfrage:

Fraport AG

Zentraler Einkauf Vergabemanagement (ZEB-VM)

Frau Katja Bonn

+49 (0)[gelöscht]

[gelöscht]

Diese Vorinformation dient allein als Marktabfrage und der frühzeitigen Information des Marktes über eine mögliche nachgelagerte Auftragsvergabe.

Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Leistung tatsächlich ausgeschrieben wird.

Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 SektVO macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34110000 Personenkraftwagen
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Belegungsplanung Airlines T1 & T3:

Nach derzeitigen Planungen wird Ende März 2026 das Terminal 3 eröffnet und das Terminal 2 mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen. Die Airlines, die bisher im Terminal 2 operierten, werden voraussichtlich ab Ende März 2026 im Terminal 3 vertreten sein. Dies betrifft voraussichtlich Airlines der Allianzen oneworld, SkyTeam und Airlines, die keiner Allianz angehören. Lufthansa und Star Alliance Airlines werden nach aktuellem Planungsstand weiterhin im Terminal 1 operieren.

Zeitplan:

Bezogen auf das Terminal 3 rechnet die Fraport AG mit der Aufnahme des Flugverkehrs Ende März 2026. Die Counter- und Backoffice-Flächen müssen dafür bereits Ende 2025 baulich fertiggestellt sein. Der Start der mieterseitigen Ausbauarbeiten soll mit dem Beginn des Jahres 2025 starten. Für die Anmietung der Counter- und Backoffice-Flächen und die Anmietung der Stellplätze für die Mietfahrzeuge in den Parkhäusern werden unterschiedliche Mietverträge abgeschlossen, deren Laufzeit jedoch synchronisiert werden. Zielsetzung ist, dass der Abschluss der Mietverträge für die Counter- und Backoffice-Flächen bis zum 2. Quartal 2024 erfolgt ist. Der Abschluss der Mietverträge für die Stellplätze in den Parkhäusern soll bis Ende des Jahres 2024 erfolgen.

Auswahlkriterien sowie einzureichende Unterlagen:

Um den Passagieren des Frankfurter Flughafens einen professionellen Service im Bereich Autovermietung anbieten zu können, müssen die Interessenten gewisse Kriterien erfüllen, um im Rahmen dieser Mietinteressentenanfrage als potenzielle Mieter überhaupt berücksichtigt werden zu können. Alle qualifizierten Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an zu mietenden Counter- und Backoffice-Flächen sowie Mietwagenstellplätzen mittels des beiliegenden Formblatts und weiterer einzureichender Unterlagen zu bekunden. Die Mietinteressentenanfragen von Unternehmen, die die erforderlichen Vorgaben nicht erfüllen und sich daher nicht qualifizieren, können nicht berücksichtigt werden.

Bitte bekunden Sie daher nur Ihr Interesse, wenn Sie die untenstehenden Auswahlkriterien erfüllen. Dokumentieren Sie die Erfüllung der Vorgaben auf dem Formblatt mit dem Titel „Formblatt Mietinteressentenanfrage Autovermietgeschäft Flughafen Frankfurt T1 und T3“.

Auswahlkriterien zum Betrieb einer Autovermietung am Frankfurter Flughafen:

- Der Interessent ist ein national und international tätiges Autovermietunternehmen

- Es werden Mietwagenstationen sowohl an Flughäfen als auch in Innenstadtlagen betrieben

- Der Interessent betreibt das Autovermietgeschäft seit mehr als fünf Jahren oder ist bereits am Flughafen Frankfurt als Autovermieter mit Countermietflächen in den Terminalanlagen tätig

Zur besseren Beurteilung der prinzipiellen Eignung der Interessenten werden diese daher gebeten, folgende Angaben zu dem erwarteten Bedarf zu machen und folgende Unterlagen vorzulegen:

• Unternehmensstruktur

Angaben zur Unternehmensstruktur des künftigen Vertragspartners (ggf. Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns, Niederlassung oder eigenständige Gesellschaft), Betätigungsfelder des Unternehmens

• Markenportfolio des Autovermieters

Angaben zu(r)

- Eigenmarke(n);

(Nennung der zum Unternehmen gehörigen Marke(n))

- Lizenzen mit Drittenanbietern

(Welche Zusammenarbeit besteht mit welchem Autovermietunternehmen? Welche Lizenzverträge bestehen aktuell und wie sind die Vertragslaufzeiten),

- Lizenzstrategie allgemein

- Marken & Submarken, die für den deutschen Autovermietmarkt relevant sind

• Handelsregisterauszug

(nur für nicht bereits am Frankfurter Flughafen tätige Interessenten)

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben bzw. der jeweiligen Rechtsform entsprechend, vergleichbare Nachweise.

• Wirtschaftsauskunft

(nur für nicht bereits am Frankfurter Flughafen tätige Interessenten)

Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft (z. B. Schimmelpfeng, Bürgel oder Creditreform). Ersatzweise Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten des Interessenten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes der Interessenbekundung nicht älter als sechs Monate sein).

• Jahresabschlüsse

(nur für nicht bereits am Frankfurter Flughafen tätige Interessenten)

Angaben zum

- Gesamtumsatz und Betriebsgewinn pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Interessent in diesem Zeitraum einen Gewerbebetrieb geführt hat.

- Umsatz und Betriebsgewinn pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aus dem Gewerbe der Autovermietung, sofern der Interessent dieses Gewerbe in diesem Zeitraum betrieben hat.

• Vermietstationen

Angaben zur Anzahl der Autovermietstationen

- in Deutschland

- international

Autovermietstationen an Flughäfen

- in Deutschland (-> Angabe, ob Möglichkeit der Einwegmiete)

- international

• Mietwagenflotte

Angaben zu Flottengröße (Fahrzeuganzahl)

- in Deutschland

• Bedarfe

Angaben zum geschätzten Bedarf an

- Mietwagenstellplätzen für die Mietwagenrückgabe / Ready for Rent je Terminal 1 und Terminal 3

- Flächen in qm für Counter- und Backoffice-Bereiche zum Betrieb einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt

Rahmenbedingungen:

Für einen Kurzüberblick haben wir Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen, die für Sie als potenzielle Betreiber einer Autovermietung am Flughafen Frankfurt relevant sind, zusammengefasst.

Auszug aus den Rahmenbedingungen bei Abschluss eines Mietvertrags:

Vertragslaufzeit und Miete

• Vertragslaufzeit: fünf Jahre

• Prozentuale Umsatzmiete in Verbindung mit einer jährlichen Mindestmiete

• Stellung einer Mietsicherheit von bis zu einer halben Jahresmindestmiete

• Flächenmieten:

- Counterbereiche: derzeit ca. 40 €/qm/Monat zzgl. Nebenkosten und gesetzlicher MwSt.

• Eine außerordentliche Kündigung der Vermieterin kann aus sicherheitsrelevanten, verkehrstechnischen oder ähnlichen wichtigen Gründen erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat. Sie erhalten eine entsprechende Ausgleichszahlung.

Nebenkosten

• Die Nebenkostenpauschale für verbrauchsunabhängige Nebenkosten beträgt derzeit für das Terminal 1 und 2, 5,01 €/qm. Nutzenergieverträge sind separat abzuschließen. Kommt kein Nutzenergie-

vertag zustande, erhöht sich die Pauschale auf 7,94 €/qm. Die Höhe der Nebenkosten für das Terminal 3 sind noch nicht final festgesetzt worden. Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerung ist eine Erhöhung der Nebenkostenpauschalen jedoch zu erwarten.

• Verbrauchsabhängige Nebenkosten werden gesondert abgerechnet (z. B. Wasser, Strom).

Grundausstattung der Mietfläche

• Die Mietfläche wird im Zustand des veredelten Rohbaus an den Mieter übergeben, d. h. Boden,

Decke und Einbauten sind vom Mieter zu erstellen. Nach Vertragsende muss die Mietfläche wieder in den Grundausstattungszustand versetzt werden und damit die Einbauten zurückgebaut werden.

Lagerraum und Pausenräume

• Lagerräume können für eine Mietzahlung in Höhe von derzeit ca. 30,00 €/qm zzgl. 48 % Infrastrukturzuschlag separat angemietet werden.

• Pausenräume sind zusätzlich anzumieten.

Betriebspflicht

• Während der gesamten Mietzeit besteht Betriebspflicht, d. h. auch zeitweise Schließungen aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen, Betriebsferien, Inventuren etc. sind nicht möglich.

Mindestöffnungszeiten

• Die Mindestöffnungszeiten sind täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und können nach den Erfordernissen des Luftverkehrs ausgedehnt werden.

Instandhaltung und Instandsetzung

• Im Bereich der Instandhaltung / Instandsetzung gilt der Grundsatz, dass jede Partei für die bauliche und / oder technische Anlage verantwortlich ist, die sie eingebracht hat (siehe Grundausstattung).

Werbung und Verkaufsförderung

• Zur Unterstützung Ihres Geschäfts werden von der Vermieterin ganzjährig Verkaufsförderungsaktionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten für die verschiedenen Zielgruppen am Frankfurt Airport durchgeführt.

• Der Werbekostenbeitrag zur Finanzierung von Verkaufsförderungsmaßnahmen beträgt zur Zeit monatlich 0,15 % des Netto-Umsatzes. Auf Grund der allgemeinen Kostensteigerung ist für das Terminal 3 jedoch eine Erhöhung dieses Beitrags zu erwarten.

• Klassische Werbung am Frankfurt Airport außerhalb der Mietfläche ist ausschließlich über die Media Frankfurt GmbH möglich.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Hinweise zur Markterkundung:

Alle Informationen sowie das geforderte Formblatt zu dieser Markterkundung finden Sie unter https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/geschaeftspartner/Bekanntmachungen.html.

Weitere Hinweise zum Verfahren:

Das gesamte Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Bitte reichen Sie daher die geforderten Unterlagen in deutscher Sprache ein. Rückmeldungen zu Anfragen, Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen der Vermieterin erfolgen ebenfalls ausschließlich in deutscher Sprache.

Zusätzliche Informationen:

Nach dem Abschluss des Verfahrens der Mietinteressenstenanfrage behält sich die Fraport AG die Entscheidung vor, ob und mit welchen Maßnahmen die Fraport AG an die Marktteilnehmer zu Mietverhandlungen herantritt. Die Interessenten haben daher aus diesem Verfahren keinen Anspruch auf Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens sowie Bezuschlagung einer Mietfläche.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
30/06/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung dient lediglich der frühzeitigen Information des Marktes über die beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Bekanntmachung begründet keine Verpflichtung der Auftraggeberin dahingehend, dass die Rahmenvereinbarung tatsächlich ausgeschrieben wird.

Von dem Verfahren nach § 36 Abs. 4 und 5 Sektorenverordnung (SektVO) macht die Auftraggeberin ausdrücklich keinen Gebrauch.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2023

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