SPGK_Str. 5723 GE/BR/GOS/SE2 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65016
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Str. 5723 GE/BR/GOS/SE2
SPGK_Str. 5723 Garching (Alz) - Tittmoning-Wiesmühl GE/BR/GOS/SE2
km 16,850 - km 35,550
Garching (Alz)
ca. 11.500 m Schwellenerneuerung (GOS) maschinell
ca. 17.650 m Bettungsreinigung maschinell
ca. 17.210 m Schienenerneuerung SE2
ca. 900 m Gleiserneuerung konventionell
ca. 900 m vollständige Bettungserneuerung konventionell
ca. 18.700 m Schienenschleifen
ca. 33.400 m Randwegerstellung
ca. 490 m Randwegkonstruktion
ca. 9.650 m Erstellung Entwässerungsgraben
ca. 8.450 m Erstellung Entwässerungsmulde
ca. 1.800 m2 Einbau Geotextil
Erneuerung von 1 Durchlass
incl. Zusammenhangsarbeiten, Oberbaustopf- und -schweißarbeiten, Baustelleneinrichtung/-räumung, Logistik, Vegetationsarbeiten
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter:
- Gleise; Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_Str. 5723 GE/BR/GOS/SE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.