Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen aus der Nationalparkstadt Waldeck Referenznummer der Bekanntmachung: ST WAL General23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldeck
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldeck-stadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen aus der Nationalparkstadt Waldeck
Sammlung und Beförderung von Rest-, Bio-, Sperrabfällen und PPK aus der haushaltsnahen Erfassung in der Nationalparkstadt Waldeck
Stadt Waldeck
Sammlung und Beförderung von Restabfall im Umfang von ca. 818 Mg pro Jahr
Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Umfang von ca. 1.385 Mg pro Jahr
Sammlung, Beförderung und Transport der PPK-Fraktion im Umfang von ca.425 Mg pro Jahr
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Umfang von ca. 210 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen aus der Nationalparkstadt Waldeck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.