Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: ZAV General 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach (Hessen)
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zav-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis
Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen im Vogelsbergkreis
LOS 1: Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis
LOS 2: Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
LOS 3: Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis
LOS 4: Kombinationslos aus Los 2 und Los 3 (Sammlung und Beförderung von Sperrabfall sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis)
LOS 5:Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 20.800 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Rest-, Holz-, und Metall-Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.650 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 300 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Kombinationslos Los 2 uLos 3 (Sammlung & Beförderung von Sperrabfall, Elektro- und Elektronikaltgeräte im Vogelsbergkr.)
Vogelsbergkreis
- Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.650 Mg pro Jahr
- Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 300 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Für die Vergabe der Lose 2 und 3 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot für das Los 4 (Kopplung der Lose 2 und 3 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben.
Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Rest- und Holz-Sperrabfall im Vogelsbergkreis im Umfang von ca. 3.350 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall im Vogelsbergkreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.knettenbrech-gurdulic.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.knettenbrech-gurdulic.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://prezero.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Vogelsbergkreis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.knettenbrech-gurdulic.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen an den Sammelstellen Ulrichstein, Herbstein, Lautertal (Engelrod), Lautertal (Meiches) und Lauterbach (Heblos)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.