Laser-Ablation System Referenznummer der Bekanntmachung: 9.40.16 VgV EM27-Fb11_04_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laser-Ablation System
Cryo-DUV Laser Ablation System
Johann Wolfgang Goethe-Universität Altenhöferallee 1 60438 Frankfurt am Main
Cryo-DUV-Laser-Ablation System mit dualer Wellenlänge (157+193nm)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die unter Ziffer III. geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der obengenannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben)nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung Unternehmensdarstellung: anzugeben sind Name (Firma), Rechtsform sowie Hauptsitz des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Präqualifizierungsnummer, Sitz der betreuenden Niederlassung
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
-Eigenerklärung, dass die bei der jeweils auftraggebenden Stelle eingesetzten Mitarbeiter/innen gemäß § 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG vom 14.08.2006 BGBl. I S 1897) in geeigneter Art und Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes geschult sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben;
- Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) führen können;
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind;
-Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft;
-Eigenerklärung, dass die Anforderungen zur Zahlung des Tariflohns gemäß dem jeweils gültigen Tarifabschluss für Sicherheitsdienstleistungen erfüllt sind, soweit diese auf das Unternehmen Anwendung findet;
-Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
-Formblatt 4.2 EU- Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Angebote vollständig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern /Eignungsleihe zusätzlich einzureichen:
- Formblatt 4.1 EU Erklärung Ausschlussgründe für Unteraufträge und Eignungsleihe
- Formblatt 4.3 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- Formblatt 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen.
-Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens 2.500.000,- EUR, Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR, Vermögensschäden mindestens 1.000.000,- EUR, Bearbeitungsschäden mind. 2.500.000,- EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.). Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens: Es sind die Gesamtumsätze des Unternehmens sowie die Umsätze mit Leistungen, welche mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind - unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren aufzuführen.
-Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung: Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertrag Teil D der Ausschreibungsunterlage genannten Deckungssummen abzuschließen (Personenschäden mindestens 2.500.000,- EUR, Sachschäden mindestens 5.000.000,- EUR, Vermögensschäden mindestens 1.000.000,- EUR, Bearbeitungsschäden mind. 2.500.000,- EUR, jeweils 2-fach maximiert p.a.). Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien
Die detaillierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich, nach Maßgabe der Ausschreibungsunterlagen, beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise und -erklärungen (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die als anerkannte Präqualifikation (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise und -erklärungen den geforderten Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6Z1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.