Bereitstellung der A/B-Testing-SaaS-Lösung von „Optimizely“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63007
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung der A/B-Testing-SaaS-Lösung von „Optimizely“
Gegenstand dieser Vergabe sind die Bereitstellung der A/B-Testing-SaaS-Lösung von „Optimizely" zur Nutzung im DB Konzern und weitere zugehörige IT-Dienstleistungen
Diese Vergabe umfasst die Bereitstellung der SaaS-Lösung Optimizely zur Nutzung als Conversion-Optimierungssoftware der Deutschen Bahn sowie weitere Unterstützungsdienstleistungen.
Die zur Verfügung zu stellende SaaS Lösung soll für 30 Monate bestellbar sein. In diesen Zeitraum soll die Durchführung von A/B/n-Testings und Personalisierungskampagnen auf den Webseiten und mobilen Applikationen der Deutschen Bahn AG sichergestellt werden.
In diesen Zusammenhang sind auch ggf Unterstützungsdienstleistungen notwendig.
Die hier ausgeschriebene Bereitstellung der SaaS Lösung von Optimizely ist derzeit bei der Deutschen Bahn im Einsatz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung der A/B-Testing-SaaS-Lösung von „Optimizely“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.