Landratsamt Marburg, Geb. 001.000, Erweiterung der Kreisverwaltung Marburg, Rechenzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002522
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Marburg, Geb. 001.000, Erweiterung der Kreisverwaltung Marburg, Rechenzentrum
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf beabsichtigt, die vorhandene Kreisverwaltung in Marburg zu erweitern. Der Erweiterungsbau schließt sich an der Nordseite der bestehenden Kreisverwaltung an.
Neben neuen Büroräumen, werden auch eine Kantine und ein Konferenzbereich geschaffen. Das Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse mit einem Tiefgeschoss und ist aufgrund seiner Nutzungseinheiten, mit einer Größe von > 400qm, sowie den Anforderungen des Konferenzbereiches und der Kantine als Versammlungsstätte in die Gebäudeklasse 5 als Sonderbau einzustufen.
Mit dem Erweiterungsbau soll auch ein Rechenzentrum errichtet werden. Das Rechenzentrum soll mit bis zu 10 Serverschränken mit 47 HE im Endausbau betrieben werden.
Für den sicheren Betrieb sind eine Sauerstoffreduktionsanlagen sowie eine Abtrennung der Rechnerzelle in A- und B-Versorgung vorgesehen.
Ferner enthalten die Leistungen für das Rechenzentrum die erforderlichen Kälteanlagen einschl. aller Leitungen sowie Dämmungen.
35043 Marburg
- Rechenzentrum mit 10x 47HE-Racks
- Sauerstoffreduktionsanlage
- Luftdurchlässe
- Boden-, Wand- und Deckensystem
- Brandschutzklappen
- Innentüren
- Inbetriebnahmen
- Wartung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]