Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs Referenznummer der Bekanntmachung: 4540E-JVA WI-56/2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizvollzug.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbws-justiz.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs
Vergabe von Dienstleistungskonzession auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Konzessionärs.
Justizvollzugsanstalt Wiesbaden, Holzstraße 29, 65197 Wiesbaden
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden beabsichtigt, die Konzession für den Verkauf von Lebens-, Genussmitteln und Hygieneartikeln an Gefangene der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden neu zu vergeben. Konzessionszeitraum ist der 01.01.2024 bis 31.12.2027 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr seitens der Justizvollzugsanstalt. Die maximale Konzessionsvertragsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden ist eine Haftanstalt für jugendliche männliche Straf- und Untersuchungsgefangene (Jugendstrafvollzug). Die Justizvollzugsanstalt Wiesbaden verfügt über fünf Unterkunftsgebäude und hat eine durchschnittliche Belegung von derzeit 190 Gefangenen. Die Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 280 Haftplätzen.
Es besteht für die Gefangenen der JVA Wiesbaden (mit Ausnahme alkoholhaltiger Produkte) bereits die Möglichkeit Lebens-, Genussmittel und Hygieneartikel einzukaufen. Als Leistungsumfang für die JVA Wiesbaden soll den ca. 190 Gefangenen - mindestens zweimal im Monat - die Möglichkeit des Einkaufs der Lebens- und Genussmittel und Hygieneartikeln sowie Zusatzbeschaffung (Elektroartikel) durch den Konzessionär zu gewähren.
Bei allen Artikeln ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich vorab eine Ab- und Zustimmung mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst notwendig. Glasbehältnisse und -produkte sollen, sofern Alternativmöglichkeiten bestehen, nicht an die Gefangenen verkauft werden. Die Anstalt ist jederzeit berechtigt, weitere Waren/Artikel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt von der Artikelliste zu streichen. Der Konzessionär stellt für den Einkauf Sortimentslisten nebst Bestellformularen in ausreichender Menge zur Verfügung.
Es handelt sich um die Durchführung eines sogenannten Listeneinkaufs; die mit Hilfe von Einkaufslisten bestellte Ware wird kommissioniert und am Einkaufstag durch den Konzessionär ausgehändigt. Die Abrechnungsmodalitäten zwischen dem Konzessionär und den Gefangenen erfolgt nach Vorgaben der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden. Die Güte der Waren und das Preisniveau müssen dem im Einzelhandel ortsüblichen Maßstab entsprechen und dürfen nur in handelsüblichen Mengen an die Gefangenen abgegeben werden. Sonderangebote sollen unterbreitet werden.
Für Kühl- und Frisch-Artikel hat der Konzessionär stets auf die hygienischen und gesundheitsrechtlichen Vorgaben zu achten.
Eine Kühlung von Frischware vor Ort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Alle Lebensmittel im Sortiment sollen ein angemessenes Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen.
Angeboten werden sollen u.a. die Artikel der beigefügten Artikelliste. Außerdem sind Zusatzbeschaffungen wie Bücher, CDs, DVDs (mit FSK-Siegel), Kleidung und diverse haushaltsübliche Elektrogeräte anzubieten. Ferner hat im Bedarfsfall, nach vorheriger Absprache mit der Sachgebietsleitung Sicherheitsdienst, die Beschaffung von koscherer Kost durch den Konzessionär zu erfolgen.
Halal-Produkte sind als solche in der Einkaufsliste zu kennzeichnen.
Ein Angebot von Gluten-freien, Veganen und Laktose-freien Produkten ist vorzusehen.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
- Kriterium: 1.) Die Angebotspalette, die Flexibilität, Berücksichtigung besonderer saisonaler Waren.
- Kriterium: 2.) Die Preisgestaltung des Warensortiments.
- Kriterium: 3.) Die personelle und technische Ausstattung, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
2. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung
3. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5. Verpflichtungserklärung gemäß HVTG, soweit nicht bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gemäß § 4 HVTG abzugeben ist.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2019-2021 zu beziehen.
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb des Gefangeneneinkaufs.
3. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; ist das nicht der Fall, hat der Bewerber stattdessen andere aussagekräftige und geeignete Nachweise vorzulegen, die eine Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers erlauben.
4. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet,
c) weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabeordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist.
d) der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) und den Sozialkassen ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit der Bewerber der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (in diesem Fall kann eine Kopie der Freistellungsbescheinigung den Unterlagen hinzugefügt werden.
f) Einfache Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nachweis fundierter Erfahrungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Gefangeneneinkaufs oder vergleichbar durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten fünf Jahren unter Angabe von Art und Umfang der konkret erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragswert, Name Auftraggeber sowie Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die nachgefragten Dienstleistungen zum Gefangeneneinkauf, zu fordern. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden können. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Bewerbung Dienstleistungskonzession Gefangeneneinkauf“ gekennzeichnet bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Bewerbung bei der zentralen Vergabe- und Koordinierungsstelle (VCC Süd) an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z.B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform (E-Mail) an die zentrale Vergabe- und Koordinierungsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]