NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64533
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells
Vermessungleistungen einschließlich am Vorhaben: NBS Dresden – Prag, PA 1.1
Bestimmung von PS2, PS3 und PS4 Punkte, Gleisgeometrisches Aufmaß zur gleisgeometrischen Bearbeitung von Gleisen und Weichen, Trassierungsentwurf
siehe II.1.4)
21-DE-TG-Dresden Prague 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NBS Dresden-Prag_PA 1.1: Ergänzende Vermessungsleistungen als Grundlage des BIM-Modells
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.