Austausch Elektroschränke an Bus-Haltestellen - Elektroverteiler Rondosäulen Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 034/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Elektroschränke an Bus-Haltestellen - Elektroverteiler Rondosäulen
Herstellung & Lieferung von 112 Elektroverteilern gemäß Vorgabe.
Nach der Fertigstellung vom ersten Elektroverteiler (Rondosäulen) findet eine Werksabnahme mit Funktionsprüfung statt. Nach erfolgreicher Abnahme werden die restlichen 111 Elektroverteiler gefertigt.
Lieferung von Elektroverteiler Rondosäulen
Die Reisekosten übernimmt der Verkäufer (Auto 0,70 EUR pro km; Zug 2 Klasse; Flug Economy – Bei längerer Anreisezeit von max. 6 Std. pro Weg wird ein Hotel mit min. 3 Sterne benötigt. Personenanzahl 4).
Es muss für die Gesamte Dauer des Kontraktes ein deutschsprachiger Service Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Dieser muss die Anforderung Level C2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) erfüllen.
Umfang:
- Typ 1: Rondosäule / S-Kabel
Gesamtmenge: 147 Stück + Optional 20 Stück + Optional 56 Stück
(Ob die Optionen in Frage kommen werden wir Ihnen wie folgt bekanntgeben. Option 1 und Option 2 können alternativ, als auch kumulativ gezogen werden.)
Option 1 = 20 Stück bis zum 31.06.2024
Option 2 = 56 Stück bis zum 31.06.2024
Mögliche Gesamtmenge: min. 147 Stück mögliche max. Menge 223 Stück
Lieferplan:
Menge Liefertermin Info
56 Stück 31.10.2023 Projektgeschäft Lieferung vorab auch möglich
10 Stück 31.12.2023 Lagerware: Lieferung vorab auch möglich
25 Stück 31.03.2024 Projekt: Abruf Anfang 2024
56 Stück 30.06.2024 Projektgeschäft Abruf Mitte 2024
GESAMT = 147 Stück
Lieferplan: Option 1
Menge Liefertermin Info
20 Stück Anfang 2025 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.
Lieferplan: Option 2
Menge Liefertermin Info
56 Stück Ende 2024 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.
- Typ 2: Rondosäule / B-Kabel
Gesamtmenge: 3 Stück + Optional 10 Stück + Optional 47 Stück
(Ob die Optionen in Frage kommen werden wir Ihnen wie folgt bekanntgeben. Option 1 und Option 2 können alternativ, als auch kumulativ gezogen werden.)
Option 1 = 10 Stück bis zum 31.06.2024
Option 2 = 47 Stück bis zum 31.06.2024
Mögliche Gesamtmenge: min. 3 Stück mögliche max. Menge 60 Stück
Menge Liefertermin Info
3 Stück 31.10.2023 Projektgeschäft Lieferung vorab auch möglich
Lieferplan: Option 1
Menge Liefertermin Info
10 Stück Anfang 25 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.
Lieferplan: Option 2
Menge Liefertermin Info
47 Stück Ende 2024 Der genaue LT wird mit der Ziehung der Option bekanntgegeben.
Der Mengenkontrakt wird zu Anfang ohne Optionen abgeschlossen und nach eventueller Optionsziehung nachträglich um die in der "Leistungsbeschreibung
zur Ausschreibung VGF EU 034/23" genannten Menge erhöht.
siehe Punkt: II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Für die Lieferung von Rondosäulen soll ein Rahmenvertrag (Mengenkontrakt) für die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (nachfolgend „VGF“) mit einem Anbieter geschlossen werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, von der VGF zu den Bedingungen des o. g., abzuschließenden Rahmenvertrags (nachfolgend „RV“) Bestellungen anzunehmen. Der Mengenkontrakt wird zu Anfang ohne die unten genannten Optionen abgeschlossen und nach eventueller Optionsziehung Nachträglich um die Menge erhöht. Der Zeitraum des Kontraktes ist bis 31.12.2025 vorgesehen. In dieser Zeit sollten alle Mengen (inkl. Optionen) abgerufen sein. Den Starttermin entnehmen Sie bitte den Vergabe Unterlagen.
- Die Kabelstränge in der Rondosäule sind zu beschriften. (Druckschrift)
- Die Rondosäulen sind nach beiliegendem Schaltplan zu fertigen.
- Vertragsstrafe: Bei Überschreitung der Ausführungsfristen Einzelfristen der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist
überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,33% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
- Es sind die im Leistungsverzeichnis/Schaltplan beschriebenen originalen Fabrikate zu verwenden.
- Der Umsatz in den letzten 3 Jahren, muss pro Jahr mind. 1 Mio. betragen.
- Angaben von 3 Referenzprojekte in der selben Größenordnung
- Hauptgeschäft ist der Schaltschrankbau oder Elektronischer Anlagenbau oder Gebäudetechnik
- Sicherheitsleistungen: Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme (brutto) verlangt.
- Bürgschaft für Mängelansprüche: Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto) nachzuweisen nach schriftlicher Endabnahme durch den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen und Nachweise sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ein Recht des Teilnehmers/des
Bieters hierzu besteht nicht. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird der Teilnahmeantrag/ das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Nachweis über eine gültige Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung mit Deckungssummen
von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie EUR 100.000 für
Vermögensschäden, je 2- fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflicht-Versicherung) und EUR 5 Mio. für
Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden einfach maximiert p.a. (für UmwelthaftpflichtVersicherung).
Der Umsatz in den letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. eine (1) Million betragen.
- Angaben von drei (3) Referenzprojekte in der selben Größenordnung
- Hauptgeschäft ist der Schaltschrankbau oder Elektronischer Anlagenbau oder Gebäudetechnik
Der erste Schaltschrank muss von den technischen Projektleiten der VGF persönlich und schriftlich beim Auftragnehmer abgenommen werden.
Sicherheiten
Sicherheiten sind vom Auftragnehmer zu leisten, wenn der Auftragswert 250.000,00 Euro überscheitet.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% vom Bruttoauftragswert.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% des Bruttoauftragswertes.
Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Abnahme.
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche
Haftungserklärung abgeben.
- Der Umsatz in den letzten drei (3) Jahren muss pro Jahr mind. eine (1) Million betragen.
- Angaben von drei (3) Referenzprojekte über Lieferleistung in der selben Größenordnung
- Hauptgeschäft ist der Schaltschrankbau oder Elektronischer Anlagenbau oder Gebäudetechnik
Die nachfolgenden genannten Vorschriften/Unterlagen sind während des Vergabeverfahrens und während der Vertragsausführung zu beachten und sind Vertragsbestandteil:
- HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen
- HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen
- HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Leistungsbeschreibung
- AVA-Richtlinie
- CAD_Richtlinie
- Kabelrichtlinie GBA 17 V_2_1
- ELVOR_NT3_4.3_Allgemeiner Vortext
- ELVOR_NT3_4.4_Zusätzlicher Vortext
- Brandschutzordnung unterirdische Verkehrsanlagen_01022009_Teile A und B2
- GA04
- Datenschutzhinweise der VGF
- Formular Vertragserfüllungsbürgschaft
- Formular Bürgschaft für Mängelansprüche
- Anlagen:
- Datenblätter_Rondosäule_B-Kabel
- Rondosäule_Bushaltestellen_B_Kabel
- Datenblätter_Rondosäule_S-Kabel
- Elektroverteiler_Bushaltestellen_S_Kabel
- Materialübersicht
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA L-StB Angebotsschreiben
- HVA L-StB Eigenerklärung Eignung
- 103 Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
- HVA L-StB Erklärung Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft
- 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17
- 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
- Vertraulichkeitserklärung
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Referenzen: Vorlage drei (3) geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt