Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten Referenznummer der Bekanntmachung: 40-801-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit zwei Optionen auf Verlängerung um je ein Schuljahr für 2025/2026 bzw. 2026/2027.
Die Bezuschlagung erfolgt absteigend nach angenommenen Auftragswert der jeweiligen Lose.
Eingangs erfolgt die Bezuschlagung der Lose I und II an den jeweiligen Mindestbieter. Die Bezuschlagung dieser beiden großen Schulen an denselben Bieter ist ausgeschlossen, der Zuschlag geht dann an den Rangzweiten. Für eines der Lose III und IV ist eine Bezuschlagung jedoch wieder möglich.
Es erfolgt weiter die Bezuschlagung an den Mindestbieter von Los IV und abschließend von Los III. Sofern ein Mindestbieter bereits zwei Lose erhalten hat, gehen die Zuschläge an den jeweils Rangzweiten. Sollte ein Bieter folglich die Lose I und III erhalten, ist eine Bezuschlagung der Lose II und IV für diesen ausgeschlossen.
Erhält ein Bieter keins der beiden Lose I und II für die großen Schulen, hat er dennoch die Möglichkeit, die Bezuschlagung der beiden anderen Lose III und IV zu bekommen.
Der Bieter kann bei seiner Angebotsabgabe eine Limitierung der möglichen Lose vornehmen (s. Anlage 08).
Helen-Keller-Schule
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten zur Helen-Keller-Schule
Aktuell sind keine Kinder im Rollstuhl zu befördern, allerdings können entsprechende Rollstuhlfahrten bei Bedarf anfallen.
Beförderungs- bzw. Unterrichtszeiten:
Vorklasse, Klasse 1 und 2
Mo., Mi., Do., Fr. 08:15 - 11:45 Uhr, Di. 08:15 - 12:45 Uhr
Klasse 3
Mo., Mi., Do., Fr. 08:15 - 12:45 Uhr, Di. 08:15 - 13:30 Uhr
Klasse 4
Mo., Di., Do., Fr. 08:15 - 12:45 Uhr, Mi. 08:15 - 13:30 Uhr
Das Unterrichtszeitfenster liegt täglich zwischen 8:15 Uhr und 13:30 Uhr. Es ist möglich, dass sich der Stundenplan für das nächste Schuljahr z. B. die Tage ändert, an denen die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsschluss um 13:30 Uhr oder früher haben.
Des Weiteren fallen Rücktouren von dem an der Schule angeschlossenen Hort (Känguru) Mo. - Fr. 17:00 Uhr an.
Es gibt zwei Optionen auf Verlängerung für das Schuljahr 2025/2026 (18.08.2025 bis 26.06.2026) und das Schuljahr 2026/2027 (10.08.2026 bis 25.06.2027).
Eine Vertragsverlängerung für das Schuljahr 2025/2026 und ggf. für das Schuljahr 2026/2027 liegt im alleinigen Ausführungsrecht des Auftraggebers und wird bis zum 01.12.2024 bzw. zum 01.12.2025 bekanntgegeben.
Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage 06) ist bis spätestens sechs Tage vor Abgabeschluss einzureichen. Nach Vorlage dieser wird dem Bieter die vollständige Anlage 03 Schüleradressen (samt Hausnummern) als Kalkulationsgrundlage mit den Angebotsunterlagen übermittelt.
Aus Datenschutzgründen werden die Daten erst nach Vorlage der Verschwiegenheitserklärung bekannt gemacht.
Selbstverständlich haben Bieter auch die Möglichkeit, ihr Angebot auf Grundlage der Daten ohne Hausnummer zu kalkulieren. Um jedoch ein präzises Angebot zu erstellen, empfiehlt es sich, die detaillierte Adressliste zu nutzen.
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten zur Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule:
Teilweise sind Schülerinnen und Schüler mit einer Transporthilfe (Rollstuhl, Sitzerhöhung etc.) zu befördern (siehe Anlage 03 Schüleradressen). Hierfür sind geeignete Fahrzeuge einzusetzen. Änderungen können sich im laufenden Schuljahr jederzeit ergeben. Es ist in jedem Bus eine Busbegleitung (Beifahrer/innen)einzusetzen.
Tourenzeiten: Schulanfang Schulende
Montag und Freitag 8:40 Uhr 12:30 Uhr / 14:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8:40 Uhr 15:00 Uhr
Zwischentour
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8:45 Uhr 12:30 Uhr
An allen Schultagen ist ab 8.20 Uhr eine Betreuung an der Schule gewährleistet.
Es gibt zwei Optionen auf Verlängerung für das Schuljahr 2025/2026 (18.08.2025 bis 26.06.2026) und das Schuljahr 2026/2027 (10.08.2026 bis 25.06.2027).
Eine Vertragsverlängerung für das Schuljahr 2025/2026 und ggf. für das Schuljahr 2026/2027 liegt im alleinigen Ausführungsrecht des Auftraggebers und wird bis zum 01.12.2024 bzw. zum 01.12.2025 bekanntgegeben.
Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage 06) ist bis spätestens sechs Tage vor Abgabeschluss einzureichen. Nach Vorlage dieser wird dem Bieter die vollständige Anlage 03 Schüleradressen (samt Hausnummern) als Kalkulationsgrundlage mit den Angebotsunterlagen übermittelt.
Aus Datenschutzgründen werden die Daten erst nach Vorlage der Verschwiegenheitserklärung bekannt gemacht.
Selbstverständlich haben Bieter auch die Möglichkeit, ihr Angebot auf Grundlage der Daten ohne Hausnummer zu kalkulieren. Um jedoch ein präzises Angebot zu erstellen, empfiehlt es sich, die detaillierte Adressliste zu nutzen.
Brückenschule
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten zur Brückenschule:
Es ist in jedem Bus eine Busbegleitung (Beifahrer/innen) einzusetzen.
Aktuell sind keine Kinder im Rollstuhl zu befördern, allerdings können entsprechende Rollstuhlfahrten bei Bedarf anfallen.
Beförderungszeiten:
Hintouren: Mo.-Fr. 1. Hin 8:00 Uhr
2. Hin 9:00 Uhr
3. Hin 10:00 Uhr
Rücktouren: Mo.-Fr. 1. Rück 11:00 Uhr
2. Rück 12:00 Uhr
3. Rück 12:45 Uhr
Aufgrund der individuellen Gestaltung des Unterrichtsumfanges ist eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Fahrzeiten, sowie der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler erforderlich.
Es gibt zwei Optionen auf Verlängerung für das Schuljahr 2025/2026 (18.08.2025 bis 26.06.2026) und das Schuljahr 2026/2027 (10.08.2026 bis 25.06.2027).
Eine Vertragsverlängerung für das Schuljahr 2025/2026 und ggf. für das Schuljahr 2026/2027 liegt im alleinigen Ausführungsrecht des Auftraggebers und wird bis zum 01.12.2024 bzw. zum 01.12.2025 bekanntgegeben.
Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage 06) ist bis spätestens sechs Tage vor Abgabeschluss einzureichen. Nach Vorlage dieser wird dem Bieter die vollständige Anlage 03 Schüleradressen (samt Hausnummern) als Kalkulationsgrundlage mit den Angebotsunterlagen übermittelt.
Aus Datenschutzgründen werden die Daten erst nach Vorlage der Verschwiegenheitserklärung bekannt gemacht.
Selbstverständlich haben Bieter auch die Möglichkeit, ihr Angebot auf Grundlage der Daten ohne Hausnummer zu kalkulieren. Um jedoch ein präzises Angebot zu erstellen, empfiehlt es sich, die detaillierte Adressliste zu nutzen.
Comeniusschule
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten zur Comeniusschule:
Beförderungs- bzw. Unterrichtszeiten:
Mo.- Do. 08:10 - 12:10/12:50 Uhr
Mo.-Mi. in Einzelfällen auch bis 15:00 Uhr
Fr. 08:10 - 11:10/12:50 Uhr
Änderungen sind jederzeit möglich.
Aktuell sind keine Kinder im Rollstuhl zu befördern, allerdings können entsprechende Rollstuhlfahrten bei Bedarf anfallen. In diesem Fall sind Preisnachverhandlungen unter bestimmten vergaberechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Es gibt zwei Optionen auf Verlängerung für das Schuljahr 2025/2026 (18.08.2025 bis 26.06.2026) und das Schuljahr 2026/2027 (10.08.2026 bis 25.06.2027).
Eine Vertragsverlängerung für das Schuljahr 2025/2026 und ggf. für das Schuljahr 2026/2027 liegt im alleinigen Ausführungsrecht des Auftraggebers und wird bis zum 01.12.2024 bzw. zum 01.12.2025 bekanntgegeben.
Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage 06) ist bis spätestens sechs Tage vor Abgabeschluss einzureichen. Nach Vorlage dieser wird dem Bieter die vollständige Anlage 03 Schüleradressen (samt Hausnummern) als Kalkulationsgrundlage mit den Angebotsunterlagen übermittelt.
Aus Datenschutzgründen werden die Daten erst nach Vorlage der Verschwiegenheitserklärung bekannt gemacht.
Selbstverständlich haben Bieter auch die Möglichkeit, ihr Angebot auf Grundlage der Daten ohne Hausnummer zu kalkulieren. Um jedoch ein präzises Angebot zu erstellen, empfiehlt es sich, die detaillierte Adressliste zu nutzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Schreiben zum Angebot Leistungsverzeichnis Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn (HVTG) Erklärung bezüglich Zuverlässigkeit Leistungsbeschreibung Nachweis über die Verfüg. von Ressourcen Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG Eigenerklärung BMWK Russland-Sanktionen Referenzen Nachweis der Leistungsfähigkeit
Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung und zu den Auftragsbedingungen sind abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung zur Zuverlässigkeit,
- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 01. September 2021, GVBl. S. 338,
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (Anlage 05 Nachweis der Leistungsfähigkeit)
- Erklärung zu bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage 08)
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung und zu den Auftragsbedingungen sind abzugeben:
-Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 05 Nachweis der Leistungsfähigkeit)
-Erklärung über die Verfügbarkeit der benötigten Ressourcen je Los (Anlage 08)
-Eigenerklärung über den Einsatz von Fahrzeugen gemäß Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Anlage 14)
-Referenzen (Anlage 04)
Mindesteignung
Referenzen:
mind. eine Referenz über Erfahrungen mit beeinträchtigten Kindern
Mindestanforderung Los I: min. 1 Auftrag der Personenbeförderung mit einem Auftragsvolumen >200.000€ sind nachzuweisen.
Mindestanforderung Los II: min. 1 Auftrag der Personenbeförderung mit einem Auftragsvolumen >200.000€ sind nachzuweisen.
Erfüllung der Fahrzeugquoten zur Einhaltung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei Beauftragung ist ein Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung von je 4 Mio. zu vorzulegen.
Anforderungen an Fahrzeuge, Personal sowie spezielle Anforderungen s. Punkt VIII Leistungsbeschreibung (Anlage 07)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Anlage 01 Anschreiben elektronisch (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)
- Anlage 02 ABL
- Anlagen 03 Schüleradressen
- Anlage 10 Informationen zum Vergabeverfahren
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
- Anlage 04 Referenzliste
- Anlage 05 Anlage Nachweis der Leistungsfaehigkeit
- Anlage 06 Verschwiegenheitserklärung*
- Anlage 07 Leistungsbeschreibung
- Anlage 08 Erklärung über die notwendigen Ressourcen und bestehende Haftpflichtversicherung
- Anlage 09 Schreiben zum Angebot
- Anlage 11 Anlage Erklärung bezüglich Zuverlässigkeit
- Anlage 12 Anlage Verpflichtungserklaerung Tariftreue und Mindestlohn nach HVTG
- Anlage 13 Los I -IV Leistungsverzeichnis
- Anlage 14 Eigenerklärung Saubere Fahrzeuge
- Anlage 15 Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt
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Dokumente die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen
* Die Verschwiegenheitserklärung (Anlage 06) ist bis spätestens sechs Tage vor Abgabeschluss einzureichen. Nach Vorlage dieser wird dem Bieter die vollständige Anlage 03 Schüleradressen (samt Hausnummern) als Kalkulationsgrundlage mit den Angebotsunterlagen übermittelt.
Aus Datenschutzgründen werden die Daten erst nach Vorlage der Verschwiegenheitserklärung bekannt gemacht.
Selbstverständlich haben Bieter auch die Möglichkeit, ihr Angebot auf Grundlage der Daten ohne Hausnummer zu kalkulieren. Um jedoch ein präzises Angebot zu erstellen, empfiehlt es sich, die detaillierte Adressliste zu nutzen.
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL). Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]