EU-P 0414-22BV1 Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0414-22BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0414-22BV1 Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte)
Im Zusammenhang mit den baulich und technisch umzubauenden, instand zuhaltenden, zu modernisierenden bzw. zu erweiternden oder neu zu errichtenden Immobilienbestand (Terminalanlagen, Service- und Verwaltungsgebäude) beabsichtigt die Fraport AG für die nächsten 4 Jahre (Option 1: Verlängerung um 2 Jahre, Option 2: Verlängerung um 2 Jahre) einen Rahmenvertrag für Leistungen der Projektsteuerung bei Bauprojekten mit insgesamt 2 Rahmenvertragspartnern abzuschließen.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Heft Nr. 9 – Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Anzahl und Honorarvolumen der Einzelaufträge pro Jahr können nicht prognostiziert werden. Das voraussichtliche Auftragsvolumen beträgt je Rahmenvertragspartner ca. 850.000 € netto pro Jahr (mit entsprechend linearer Anpassung für unterjährige Laufzeiten).
Weitere Angaben unter II.2.4
Leistungsbeginn: ca. 1. Quartal 2023
Leistungsende: ca. 2. Quartal 2027
Für dieses Vergabeverfahren sind durch die Rahmenvertragspartner nach entsprechenden Leistungsabrufen (Einzelbeauftragungen) Leistungen der Projektsteuerung zu erbringen. Die Projektsteuerung beinhaltet Leistungen in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Heft Nr. 9.
Einzelaufträge werden nach Platzierung der Bieter in einem Rotationssystem an die beiden Rahmenvertragspartner vergeben. Das Rotationssystem berücksichtigt das Honorarvolumen der jeweiligen vergebenen Einzelaufträge. Das höhere Honorarvolumen entfällt auf den Erstplatzierten der Rangfolge. Wahrgenommene Widerspruchsrechte der Rahmenvertragspartner werden hierbei angemessen berücksichtigt.
Einzelaufträge sind regelmäßig als Stufenbeauftragung ausgestaltet.
Es wird daneben auf folgendes hingewiesen:
(i) Die Rahmenvereinbarungspartner erhalten keinen Exklusivitätsstatus, d. h. Fraport behält sich vor, Aufträge zu bestimmten Projektsteuerungsleistungen auch weiterhin separat zu vergeben.
(ii) Fraport unterliegt keiner Abnahmepflicht, d. h. Fraport ist frei darin, Leistungen auf Basis der Rahmenvereinbarung zu beauftragen oder nicht.
(iii) Voraussichtlicher Abschluss der Rahmenvereinbarung soll der 01.02.2023 sein. Voraussichtliches Ende der Rahmenvereinbarung soll der 03.01.2027 sein. Auf Vertragsverlängerungsoptionen der Ziffer II.2.7 wird hingewiesen.
(vi) Der Gesamthöchstwert beläuft sich pro Rahmenvertragspartner auf ca. 4,4 Mio. EUR (netto) während der Festlaufzeit von vier Jahren.
Auf die weiteren Ausführungen in Ziffer VI.3 wird hingewiesen.
Vertragsverlängerungsoption (siehe II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0414-22BV1, Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0414-22BV1, Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen (Bauprojekte)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava.sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag auf Erstangebote der Bieter zu erteilen, die ihre Eignung nachgewiesen haben. Die Vergabestelle behält sich vor, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Ein Anspruch der Bieter auf die Durchführung von Verhandlungsrunden besteht nicht.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden. Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]