Bauüberwachungsleistungen: Investives Oberbauprogramm 2023, PD Frankfurt Los 4 Limburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65323
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bouaziz, Yaser
E-Mail:
Telefon: +49 6926545520
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Investives Oberbauprogramm 2023, PD Frankfurt Los 4 Limburg
Es werden Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU und VV BAU-STE (LST und EM) für Maßnahmen des Investiven Oberbauprogramms 2023 der PD Frankfurt Los Limburg angefragt. Die Vergütung erfolgt anhand der erbrachten und nachgewiesenen Stunden. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Bauüberwachugsleistungen IOB 2023 PF FFM Limburg
Bauüberwachungsleistungen: Investives Oberbauprogramm 2023, PD Frankfurt Los Limburg
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme liegt die Auftragswertschätzung über dem Schwellenwert EU. Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der SektVO im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. SektVO §48 (9). Durch die Bekannntmachung eines Qualifizierungssystems (nach SektVO §48) kann die neuerliche Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs entfallen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen: Investives Oberbauprogramm 2023, PD Frankfurt Los 4 Limburg
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.