ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 9 Müllheim- Auggen, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36842
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 9 Müllheim- Auggen, Bauüberwachung
Strecke Müllheim- Auggen
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 9 Müllheim- Auggen, Bauüberwachung in den Bereichen: bauvertragliche fachtechnische BÜW Grundleistungen, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA, bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden, bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude, Abfallmanagement, umweltfachliche Bauüberwachung, vermessungstechnische Leistungen, Leistungen bei der Baubetriebsplanung und optional zusätzlich Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3-7
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder einem Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: 2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 9 Müllheim- Auggen, Bauüberwachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Müllheim- Auggen
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 9 Müllheim- Auggen, Bauüberwachung in den Bereichen: bauvertragliche fachtechnische BÜW Grundleistungen, eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA, bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden, bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude, Abfallmanagement, umweltfachliche Bauüberwachung, vermessungstechnische Leistungen, Leistungen bei der Baubetriebsplanung und optional zusätzlich Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3-7
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder einem Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: 2014-DE-TM-0094-M
LÄA 37 - Kabelmanagement / Kabelkoordination im Rahmen des Gerwerks LST / TK
Leistung kann wirtschaftlich durch die vor Ort tätige BÜ erfolgen, Beauftragung eines zus. AN nicht wirtschaftlich da Aufwand nur in geringem Umfang und nicht arbeitstäglich vor Ort notwendig ist.