Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MTS 2022-70 Ex-Post Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Landschaftsbauarbeiten
Abbruch- und Rodungsarbeiten, Erdarbeiten,
Verlegung von Abwasserleitungen, Herstellung von Kabelgräben,
Asphalt- und Pflasterarbeiten,
Herstellung von Sitz- und Stützmauern, Treppenanlagen, Holzsitzdecks, Sonnensegel, einer Mülleinhausung und sonstigen Baukonstruktionen in den Außenanlagen,
Herstellung von Spiel- und Sportanlagen für den Schulbetrieb,
Einbau von Spielgeräten,
Herstellung einer Teichanlage,
Tor- und Zaunbau inkl. Herstellung von automatischen Schranken- und Verkehrspolleranlagen sowie weitere Einbauten auf dem Schulgelände,
Baumpflanzungen und Vegetationsflächen herstellen
Main - Taunus - Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Main-Taunus-Schule, Rudolf-Mohr-Straße 4 in Hofheim am Taunus. Auf dem Grundstück befinden sich die Main-Taunus-Schule mit 6 Gebäuden, davon 5 Containergebäude, die Brühlwiesenschule mit 3 Gebäuden und 2 Sporthallen. Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb.
Die geplanten Baumaßnahmen umfassen u.a. die komplette Neugestaltung der Freianlagen, Schulhofbereiche und Parkplatzflächen rund um die Hauptgebäude der Main-Taunus-Schule. Die Durchführung der umfangreichen Gesamtmaßnahme ist in mehrere räumlich und zeitlich getrennte Bauabschnitte unterteilt.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
Abbrucharbeiten (cpv 45111100-9)
ca. 16.000 m2 Gesamtfläche bearbeiten, abbrechen, abräumen (Betonaufbruch von Pflasterbelägen, Asphaltaufbruch, unbefestigte Geländeteile etc.)
Rodungsarbeiten (cpv 45111220-6)
ca. 900 m2 Sträucher und Bäume selektiv roden
Erdarbeiten (cpv 45112000-5)
ca. 16.000 m2 Gesamtbearbeitungsfläche auskoffern, planieren, modellieren
ca. 18.000 to Erdaushub entsorgen
Gräben für Kabelleerrohre (cpv 45112100-6)
ca. 1.800 m Kabelgräben mit Leerrohren für Außenbeleuchtung etc.
Gräben und Abwasserleitungen (cpv 44163110-4)
ca. 900 m Rohrgräben mit Abwasserrohre und Einläufen, Rinnen für die Hofentwässerung
Stützmauern (cpv 45262620-3)
ca. 130 m Winkelstützmauern
Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten (cpv 45233222-1)
ca. 12.000 m2 Betonpflasterbelag für Schulhofbereiche, Zufahrten, Parkplätze und öffentliche Rad- und Gehwegbereiche
ca. 50 m2 Asphaltbelag im Straßenbereich neu herstellen
ca. 160 m2 wassergebundene Wegedecke
Sport- und Freizeitanlagen (cpv 45112720-8)
ca. 180 m2 Kleinspielfeld mit fugenlosem Kunststoffbelag
ca. 230 m2 Kleinspielfeld mit farbbeschichtetem Asphaltbelag
ca. 350 m2 Wasserfläche für eine neue Teichanlage mit Folienabdichtung (ca. 250 m3 Teichvolumen)
ca. 150 m Treppenstufen für ein Freilufttheater etc.
Spielplätze und Spielgeräte (cpv 45112723-9)
ca. 50 m2 Fallschutzfläche (Asthäcksel)
diverse Sport- und Spielgeräte
Sonstige Einbauten in Außenanlagen (cpv 45112700-2
ca. 225 m Sitzmauern aus Naturstein
ca. 100 m Sitzmauern aus Sichtbeton
3 Holzsitzdecks mit je ca. 10-30 m2 Sitzauflage
Zäune, Tore und Sicherheitseinrichtungen (cpv 45340000-2)
ca. 330 m Stabgitterzaun
ca. 40 m Ballfangzaun
8 Stk. manuelle Drehflügel-Zauntore
2 Stk. manuelle Schiebetore
1 Stk. automatisches Schiebetor (elektromech. Antrieb)
2 Stk. automatische Absperrpolleranlagen (je 2 Poller hydraulisch versenkbar)
1 Stk. automatische Schrankenanlage
Vegetationsarbeiten (cpv 45112700-2)
ca. 3.000 m2 Rasenansaat
ca. 1.700 m2 Pflanzflächen, Hecken
ca. 50 Stk. Baumpflanzungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376J92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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