Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: Reinigung 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung in Gebäuden des Main-Taunus-Kreises.
Unterhalts- und Grundreinigung
65760 Eschborn
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Heinrich-von-Kleist-Schule, Hartmutschule, Grundschule Süd-West, Westerbach-Schule in Eschborn
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Eppstein
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Freiherr-vom-Stein-Schule, Burg-Schule, Comenius-Schule in Eppstein
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Kriftel
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Konrad-Adenauer-Schule, Weingartenschule, Lindenschule in Kriftel
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Hochheim am Main
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Heinrich-von-Brentano-Schule, Weinberg-Schule, Astrid-Lindgren-Schule in Hochheim am Main
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Hofheim am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Main-Taunus-Schule, Brühlwiesenschule, Pestalozzi-Schule in Hofheim am Taunus
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Sulzbach (Taunus)
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Friedrich-Ebert-Schule in Schwalbach am Taunus,
Mendelssohn-Bartholdy-Schule in Sulzbach (Taunus)
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Hofheim am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Heiligenstockschule in Hofheim am Taunus,
Marxheimer Schule in Hofheim - Marxheim
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Hofheim am Taunus
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Steinbergschule in Hofheim am Taunus,
Philipp-Keim-Schule in Hofheim - Diedenbergen,
Wilhelm-Busch-Schule in Hofheim - Langenhain
Lorsbacher Schule in Hofheim - Lorsbach
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Hattersheim am Main
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Heinrich-Böll-Schule, Robinson-Schule, Eddersheimer Schule, Albert-Schweitzer-Schule, Regenbogenschule in Hattersheim am Main
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Flörsheim am Main
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Riedschule, Grundschule Am Weilbach, Goldbornschule, Paul-Maar-Schule in Flörsheim am Main
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Unterhalts- und Grundreinigung
Kelkheim
Unterhalts- und Grundreinigung in folgenden Objekten:
Eichendorffschule, Anne-Frank-Schule in Kelkheim
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Glasreinigung
Main-Taunus-Kreis
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Konrad-Adenauer-Schule, Weingartenschule, Lindenschule in Kriftel
Freiherr-vom-Stein-Schule, Burg-Schule, Comenius-Schule in Eppstein
Heinrich-von-Kleist-Schule, Hartmutschule, Grundschule Süd-West, Westerbach-Schule in Eschborn
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Glasreinigung
Main-Taunus-Kreis
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Riedschule, Grundschule Am Weilbach, Goldbornschule, Paul-Maar-Schule in Flörsheim am Main
Heinrich-von-Brentano-Schule, Weinberg-Schule, Astrid-Lindgren-Schule in Hochheim am Main
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Glasreinigung
Main-Taunus-Kreis
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Main-Taunus-Schule, Brühlwiesenschule, Pestalozzi-Schule,
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Heiligenstockschule, Steinbergschule in Hofheim am Taunus,
Marxheimer Schule in Hofheim - Marxheim,
Philipp-Keim-Schule in Hofheim - Diedenbergen,
Wilhelm-Busch-Schule in Hofheim - Langenhain,
Lorsbacher Schule in Hofheim - Lorsbach
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Glasreinigung
Main-Taunus-Kreis
Glas-/Rahmenreinigung in folgenden Objekten:
Heinrich-Böll-Schule, Robinson-Schule, Eddersheimer Schule, Albert-Schweitzer-Schule, Regenbogenschule in Hattersheim am Main,
Friedrich-Ebert-Schule in Schwalbach am Taunus,
Mendelssohn-Bartholdy-Schule in Sulzbach (Taunus)
Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein anerkanntes Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen (124_LD)" (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zu den Bescheinigungen gehören:
- Auszug aus dem Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder gleichwertige erlaubte Nachweise),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Formular siehe Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Formular siehe Vergabeunterlagen),
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz bei der Registerbehörde anfordern.
- Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen)
- Erklärung über die Höhe der Haftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen Formular Erklaerung_Haftpflichtversicherung)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
- bei Personen- und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR,
- bei Vermögensschäden mindestens 5 000 000 EUR,
- bei Obhuts- und Bearbeitungsschäden mindestens 100 000 EUR,
- bei Schlüsselverlustschäden mindestens 50 000 EUR,
- bei Allmählichkeitsschäden mindestens 50 000 EUR,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen
- Falls zutreffend Insolvenzplan.
- Angabe zur Unternehmensgröße für statistische Zwecke mit der Erklärung Unternehmensdaten (siehe Vergabeunterlagen Formular Erklaerung_Unternehmensdaten),
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen).
Auf gesondertes Verlangen:
Drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen),
- Angaben zu Arbeitskräften (siehe Vergabeunterlagen Formular 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_LieferDienstleistungen).
Auf gesondertes Verlangen:
- Angabe der Zahl, der in den letzten 5 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Bei Bietergemeinschaften:
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Vergabeunterlagen Formular 234 Erklaerung Bieter-Arbeitsgemeinschaft).
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen Formular 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitaeten anderer Unternehmen).
Auf gesondertes Verlangen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen Formular 236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen).
Auch für Nachunternehmer sind alle geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376JBT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).