Erweiterung Windpark Kreuzstein Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 263/903
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Windpark Kreuzstein
Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme sowie anschließende Wartung von bis zu 4 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 175m und einem Rotordurchmesser von ca.
150 - 175m inkl. Fundament und Transformator, ggf. auch tum-key, an einem Standort in der
Nähe von Kassel gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Windpark Kreuzstein (Raum Kassel, Kaufunger Wald)
Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme sowie anschließender Wartung
von bis zu 3 Windenergieanlagen in einem bestehenden Windpark im
Raum Kassel gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Genauer Zeitrahmen kann erst nach endgültiger Erteilung der BimSchG Genehmigung festgesetzt werden.
sieher Anlage Bieter-Fragebogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Soweit mehr als drei Bewerber grundsätzlich geeignet sind, wird der Auftraggeber die Auswahl
der drei Bewerber, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will, anhand
der folgenden Bewertungskriterien durchführen:
3 WEA's/Jahr (Mindestanforderung): 1 Punkt
5 WEA's/Jahr: 2 Punkte
7 WEA's/Jahr: 3 Punkte
>100 Mitarbeiter = 1 Punkt
> 250 Mitarbeiter = 2 Punkte
> 500 Mitarbeiter = 3 Punkte
> 10 Mio € Gesamtjahresumsatz = 1 Punkt
>50 Mio € Gesamtjahresumsatz = 2 Punkte
>100 Mio € Gesamtjahresumsatz = 3 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in
Höhe von mindestens 5 Mio. EUR muss vorliegen.
- Der Bewerber muss einen Mindestgesamtumsatz von 10 Mio. Euro jährlich
haben und durch geeignete Nachweise (z.B. Geschäftsbericht mit Jahresabschluss etc.) auf
Aufforderung nachgewiesen werden.
Für die Wertung der Teilnahmeanträge nach den Bewertungskriterien sind die Referenzen, die
Anzahl der Mitarbeiter/-innen und die Gesamtumsätze des Bewerbers entscheidend.
- Der Bewerber muss eine jährliche durchschnittliche Anzahl von mindestens 10
Mitarbeitem/Mitarbeiterinnen für die letzten drei Jahre haben.
- Eigenerklärungen zum Nachweis der erforderlichen technischen Leistungsfähigkeit
(Referenzen): mindestens drei Referenzen des Bewerbers über die Lieferung und die Errichtung
sowie die Wartung von jeweils mindestens drei Windenergieanlagen aus den letzten drei Jahren
(Abnahme zwischen Januar 2019 und Januar 2023)
Das Vergabeverfahren richtet sich vorwiegend an Hersteller von Windenergieanlagen. Soweit ein
Bewerber nicht selbst Hersteller der Windenergieanlagen ist, muss der Geheinmwettbewerb
gewährleistet werden. Der Geheimwettbewerb ist aus Sicht des Auftraggebers insbesondere dann
gefährdet, wenn ein Hersteller für mehrere Bewerber wesentlicher Nachunternehmer wäre. Die
Bewerber müssen daher,wenn sie nicht selbst Hersteller der Windenergieanlagen sind, in ihrem
Teilnahmeantrag darstellen, wie der Geheimwettbewerb sichergestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung, Einreichung der Angebotsunterlagen sowie sämtliche schriftliche
Korrespondenz erfolgt ausschließlich über unsere in der HAD-Bekanntmachung angegebenen
Ausschreibungsplattform ASTRAS unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kvvks.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)