Lieferung von Kamerasystemen gemäß Leistungsbeschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: OV 49375/23-HOE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kamerasystemen gemäß Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von 200 Stück Kamerasystemen gemäß Leistungsbeschreibung.
An den hauptamtlichen Wetterstationen werden mithilfe einer Vielzahl von Messgeräten automatisiert und kontinuierlich Daten meteorologischer Paramter gesammelt. Eine hauptamtliche Wetterstation besteht aus einem in der Regel rund 25 x 25 m großen Messfeld, auf dem sich aktuell Messgeräte für die folgenden synoptischen Parameter befinden:
Luftdruck, Lufttemperatur, Luftfeuchte, Bodentemperaturen, Niederschlag (Art, Menge, Dauer) Schneehöhe, Sichtweite, Sonnenscheindauer, Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Wolkenhöhe.
Durch den Wegfall von vormals vor Ort angesiedeltem Stationspersonal ist eine sofortige Beurteilung von Störungsursachen nicht mehr möglich. Durch die Anbringung von Kamerasystemen bei den Bodenmessstationen soll eine visuelle Kontrollmöglichkeit per Fernzugriff geschaffen werden.
Deutscher Wetterdienst
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Mit dieser Maßnahme soll nach einer Teststellung im Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren über 200 Stück Kamerasysteme (182 hauptamtliche Wetterstationen + 18 Kreislauf-/Ersatzgeräte) geschlossen werden.
Mengengerüst: 2023 - 67 Stück; 2024 - 67 Stück; 2025 - 66 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird hingewiesen.
Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
Ziffer 3: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
Ziffer 6: Legen Sie dem Angebot den Nachweis für das Vorhandensein einer Betriebshaft-pflichtversicherung für Ihr Unternehmen bei und tragen die Versicherungssumme ggf. im Formblatt ein.
Ziffer 7.1, 7.2: Angaben zum Gesamtumsatz/Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Ziffer 10: Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten
Ziffer 11: Erwartet werden Erläuterungen zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung in Bezug auf das ausgeschriebene Produkt.
Ziffer 12: Erwartet werden Erläuterungen zur technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages
Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
Ziffer 14: Angaben über das Lieferkettenmanagement
Ziffer 15: Erläuterungen zu Umweltmanagementmaßnahmen
Das Formblatt Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 ist ebenfalls ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Während der Angebotsauswertung ist eine zweiwöchige Teststellung vorgesehen (voraussichtlich im Juli). Beachten Sie bitte die Erläuterungen im allgemeinen Teil, Stufe 3 "Erfüllung der technischen Leistungsmerkmale", Seite 11. Zur Teilnahme an der Teststellung werden die Bieter aufgefordert, die nicht gegen Aussschlusskriterien verstoßen und in der Reihung der ersten drei Angebote mit dem niedrigsten Angebotspreis liegen.
Für dieses Verfahren wird der Höchstwert des Angebotes auf EURO 265.000,00 brutto begrenzt. Bitte beachten Sie insbesondere die Erläuterungen im allgemeinen Teil, Stufe 5 "Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes/Zuschlagsentscheidung", Seite 12.
Unter Voraussetzung, dass alle vorhergehenden Wertungsstufen erfolgreich waren, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Sollten zwei Angebote identische Preise aufweisen, wird der Gewinner der sein, der beim Kriterium LV 2.1.4 den größeren horizontalen Blickwinkel aufweist. Sollte auch dieser bei zwei Angeboten identisch sein, wird ein evtl. angebotenes nicht gewertetes Skonto zur Entscheidung herangezogen. Kann dadurch ebenfalls keine Entscheidung herbeigeführt werden entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.