GeFo Reinvest Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 010-022127
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
GeFo Reinvest
GeFo Reinvest
Frankfurt am Main und Berlin
Die DB Netz AG wird die bundesweit zur Sprachkommunikation eingesetzten GSM-R-Fernsprecher ortsfest (GeFo) erneuern, sowie die technisch notwendigen Erweiterungen an der Vermittlungs- und Übertragungstechnik durchführen
Die Laufzeit der beiden Rahmenverträge wird für 5 Jahre vereinbart; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Nachtrag 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main und Berlin
Die DB Netz AG wird die bundesweit zur Sprachkommunikation eingesetzten GSM-R-Fernsprecher ortsfest (GeFo) erneuern, sowie die technisch notwendigen Erweiterungen an der Vermittlungs- und Übertragungstechnik durchführen.
Die Laufzeit der beiden Rahmenverträge wird für 5 Jahre vereinbart; mit optionaler Verlängerung um bis zu 2 Jahre. Darüber hinausgehend wird für Hardware- und Softwarepflege sowie Support, Ersatzteilleistungen, Schulungsleistungen eine Systemverpflichtung für die Nutzungszeit vereinbart.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Immenstaad am Bodensee
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 88090
Land: Deutschland
Anpassung der im Lieferumfang enthaltenen IP-Komponenten (Router und Switches)
Der AG hat auf Grund strategischer Anforderungen, neuer Dienste, Anwendungen und Sicherheitsvorgaben (GPRS, FRMCS sowie IT-Security), bedarf zur Anpassung der im Lieferumfang des AN enthaltenen IP-Komponenten (Router und Switches), erkannt. Im Rahmen der Durchführung des Vertrages sind diese Umstände, welche zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar waren, eingetreten. Diese Umstände führen zu einer notwendigen Leistungsänderung an Teilen der Lieferleistung des AN.