Agile Softwareentwicklung mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz bzw. Natural Language Processing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ki-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agile Softwareentwicklung mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz bzw. Natural Language Processing
Im Rahmen eines agilen Softwareprojekts ist ein auf KI-/NLP-Methoden basierendes automatisches Dialogsystem mit Voice- und Chatbot für die Beratungsanbahnung zu entwickeln.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Um den Zugang zu passenden Beratungsangeboten zu verbessern, wird im Projekt mit der Gesamtlaufzeit 01.01.2023-31.12.2025 ein automatisiertes Dialogsystem entwickelt und evaluiert. Dieses ermöglicht als ständig verfügbare, zentrale Kontaktmöglichkeit, Ratsuchende direkt an eine Beratungseinrichtung zu vermitteln, die den inhaltlichen wie strukturellen Anforderungen des Anliegens entspricht. Dabei kommen Werkzeuge zur Verarbeitung natürlicher Sprache als Voice- bzw. Chatbot zum Einsatz. Deren Einsatz im Kontext Beratung ist mit besonders hohe Anforderungen an Datenschutz, Privatheit und Diskriminierungssensibilität verbunden. Somit kann in der Entwicklung nicht umstandslos auf vorhandene bzw. externe große Sprachmodelle und existierende Werkzeuge zurückgegriffen werden. Vielmehr ist erforderlich, ein auf maschinellem Lernen basierendes, domänenspezifisches Dialogsystem und einen entsprechenden Trainingsdatensatz weitgehend oder in Teilen neu zu entwickeln und diese in der Folge durch die Nutzung von anfallenden Daten weiter zu trainieren und basierend auf Evaluationsergebnissen in der Leistung zu verbessern. Darüber hinaus ist das System im Projektverlauf auf die Anforderungen eines lokalen Projektpartners und seiner Beratungseinrichtungen anzupassen, und um Funktionen wie etwa Terminverwaltung oder Vielsprachigkeit zu erweitern.
Im Rahmen eines agilen Softwareprojekts ist zu diesem Zweck ein auf KI-/NLP-Methoden basierendes automatisches Dialogsystem mit Voice- und Chatbot für die Beratungsanbahnung zu entwickeln. Dieses wird in einer ersten Projektphase für den Einsatz im pro familia Bundesverband, in einer zweiten Projektphase für den Einsatz in einer regionalen Partnerorganisation entwickelt bzw. weiterentwickelt.
Aufgrund des hohen Innovationsgrades der Lösung, des Potentials zur Organisationsentwicklung in Beratungsorganisationen sowie des sensiblen Umfelds, das etwa Fragen an die Akzeptanz der zu entwickelnden Lösung für Fachkräfte wie Ratsuchende stellt, sind vorab nur basale Anforderungen definierbar. Vor dem Hintergrund einer grundlegenden Anforderungsanalyse als Ausgangspunkt der jeweiligen Projektphase zum Zwecke der Grundkonzeption ist im Rahmen des agilen Prozesses kontinuierlich Anforderungsmanagement zu leisten. Basierend auf sich entwickelnden Möglichkeiten, Nutzungskonzepten und -praktiken sind Anforderungen kontinuierlich auszudifferenzieren, zu konkretisieren, anzupassen und zu priorisieren.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Teilzahlungen in 2023, 2024, 2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kerndaten zur Leistungsfähigkeit (Anzahl der Angestellten, Jahr der Unternehmensgründung, Gewährleistungsgarantie der Auftragsdurchführung)
ggf. Referenzen (z.B. bereits durchgeführte themenverwandte Projekte, Erfahrungen mit relevanten Technologien o.ä.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.