Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost, PLZ 64, national sowie PZU Referenznummer der Bekanntmachung: TU_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost, PLZ 64, national sowie PZU
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost, Dialogpost und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Niederlegungsstellen iSd. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.08.2023
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Briefbeförderung PLZ 64
Darmstadt
Jährlich etwa:
Brief – Standard bis 20 g 41.100
Brief – Kompakt bis 50 g 300
Großbrief – bis 500 g 5800
Maxibrief – bis 1.000 g 500
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Briefbeförderung deutschlandweist (außer PLZ 64) und international
Darmstadt
Jährlich etwa:
Brief – Standard bis 20 g 40.600
Brief – Kompakt bis 50 g 1.600
Großbrief – bis 500 g 10.800
Maxibrief bis 1000 g 1.700
Standardbrief bis 20 g international 2.200
Kompaktbrief bis 50 g international 300
Großbrief – bis 500 g international 800
Maxibrief bis 1000 g international 200
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
PZU und Einschreiben
Darmstadt
Jährlich etwa:
PZU 800
Einschreiben Übergabe Standard bis 20 g 1.500
Einschreiben Übergabe Groß bis 500 g 50
Einschreiben Rückschein Kompakt bis 50 g 30
Einschreiben Rückschein Groß bis 500 g 5
Einschreiben Rückschein Standard bis 20 g international 5
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
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In beiden Konstellationen, müssen die Bieter / BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den aU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen außerdem diese aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU(s) / NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s) / NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter / BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter / BG bereits mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter / BG das Formblatt „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:
Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet;
6) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
7) Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
8) Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 1.000.000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens 2.000.000 EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des
Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
3) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
zu 2) Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Um eine Bewerberfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bewerber auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren.
Bewerberfragen, die nach dem 25.05.2023 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Bewerberantworten sind über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de abrufbar.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland