Personalleihe zur Flugzeugenteisung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nice-services.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://nice-services.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personalleihe zur Flugzeugenteisung
Die NICE hat Bedarf an Personal für die Flugzeugenteisung mit Spezialgeräten der NICE auf der Abfertigungsposition oder auf dafür vorgesehenen Enteisungsflächen des Flughafens Frankfurt am Main. Die NICE beabsichtigt, diesen Bedarf im Wege der Arbeitnehmerüberlassung durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern (Verleihern) zu decken.
Die NICE hat Bedarf an der situativen Leihe von insgesamt 69 Leiharbeitnehmern netto, d.h. je 69 Leiharbeitnehmer in Früh- und Spätschicht.
Ergänzung:
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus (Cluster 1)
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus (Cluster 2).
Cluster 1 - Los 1
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 2
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 3
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 4
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 5
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 6
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 7
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 8
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 9
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 10
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 11
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 12
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 13
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 14
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 15
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 16
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 17
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 18
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 19
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 20
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 21
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 22
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 1 - Los 23
Frankfurt am Main (Flughafen)
NICE schreibt insgesamt 23 Lose für situative Leiharbeitnehmer (Flugzeugenteiser) zu je 3 Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) aus. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 8 begrenzt.
Der jeweilige Rahmenvereinbarungspartner ist verpflichtet, eine Mindestmenge von drei situativen Leiharbeitnehmern Netto/Schicht (12 Brutto/Schicht) sicherzustellen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 1
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 2
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 3
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 4
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 5
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 6
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 7
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 8
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 9
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 10
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 11
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 12
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 13
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 14
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 15
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 16
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 17
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 18
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 19
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 20
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 21
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 22
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 23
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 24
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 25
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Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 26
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Cluster 2 - Los 27
Frankfurt am Main (Flughafen)
Ferner hat NICE insgesamt Bedarf an bis zu 27 dauerhaft überlassenen Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) während der Wintersaison im Zeitraum von 15.10. bis 30.04 für den ununterbrochenen Überlassungszeitraum je Leiharbeitnehmer von bis zu 5 Kalendermonaten. Der Leiharbeitnehmer wird vollständig in den Betriebsablauf der NICE integriert.
NICE schreibt insgesamt 27 Lose für dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer (Stammunterstützer) aus. Dabei entspricht ein Stammunterstützer einem Los. Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich, die Anzahl der Lose mitzuteilen, die er bereit ist, zu bedienen. Die maximale Anzahl der Lose pro Rahmenvereinbarungspartner ist auf 9 begrenzt.
Der Rahmenvereinbarungspartner verpflichtet sich in angemessenem Umfang zur Aufstockung oder zur Reduzierung der Mitarbeiteranzahl. Die NICE wird den jeweiligen Umfang der Mehrung oder Reduzierung mind. sechs Monate vorher/vor Beginn der Saison schriftlich mitteilen.
Die NICE behält sich vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Die Vorgaben insb. des AÜG, des AEntG sowie des MiLoG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
• er/sie den Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat
• er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und
• er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der NICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
4.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens folgenden Beträgen mit vergleichbaren Leistungen (Personalüberlassung) erwirtschaftet hat:
• bis 3 Losen: EUR 0,5 Mio.
• 4 bis 6 Lose: EUR 1,0 Mio.
• ab 7 Losen: EUR 1,5 Mio.
4.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens folgenden Beträgen mit vergleichbaren Leistungen (Personalüberlassung) erwirtschaftet hat:
• bis 3 Losen: EUR 0,5 Mio.
• 4 bis 6 Lose: EUR 1,0 Mio.
• ab 7 Losen: EUR 1,5 Mio.
4.3.2. Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeitnehmer-Mindestzahlen für Flugzeugenteiser mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann:
Cluster 1 – Flugzeugenteiser
Größe des Leiharbeitnehmerpools: 12 Leiharbeitnehmer je Los für Flugzeugenteiser
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
• Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung)
• Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main
• Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B
• Schichtdiensttauglichkeit
• Schwindelfreiheit
• Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit)
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• Englische Sprachkenntnisse wünschenswert, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält
• Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen
• Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69
Cluster 2 – Stammunterstützer
Der Bewerber erklärt, dass er Leiharbeitnehmer als Stammunterstützer mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann.
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
• Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung),
• Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main,
• Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B,
• Schichtdiensttauglichkeit,
• Schwindelfreiheit,
• Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit),
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
• Englische Sprachkenntnisse gemäß ICAO Language Proficiency Level 4, wobei der Entleiher einen entsprechenden Test durchführt,
• EDV-Kenntnisse (MS-Office),
• Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen,
• Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69.
4.3.2. Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeitnehmer-Mindestzahlen für Flugzeugenteiser mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann:
Cluster 1 – Flugzeugenteiser
Größe des Leiharbeitnehmerpools: 12 Leiharbeitnehmer je Los für Flugzeugenteiser
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
• Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung)
• Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main
• Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B
• Schichtdiensttauglichkeit
• Schwindelfreiheit
• Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit)
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• Englische Sprachkenntnisse wünschenswert, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält
• Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen
• Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69
Cluster 2 – Stammunterstützer
Der Bewerber erklärt, dass er Leiharbeitnehmer als Stammunterstützer mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann.
Die Qualifikation umfasst folgende Punkte:
• Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung),
• Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main,
• Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B,
• Schichtdiensttauglichkeit,
• Schwindelfreiheit,
• Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit),
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
• Englische Sprachkenntnisse gemäß ICAO Language Proficiency Level 4, wobei der Entleiher einen entsprechenden Test durchführt,
• EDV-Kenntnisse (MS-Office),
• Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen,
• Gesundheitsuntersuchungen gem. G20, G25 und H69.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist im Auftragsfall verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. EUR 5 Mio. (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
Der Abschluss einer BADV-Versicherung ist nicht erforderlich.
Die präzise Ausgestaltung der Haftpflichtversicherung wird Gegenstand der Angebotsphase sein.
gültige unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 12.05.2023, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Kontaktadresse eingegangen sind.
2) Die NICE behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt,
• dass er/sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. EUR 5 Mio. (jeweils für Personen- und Sachschäden) vorzuhalten bzw. abzuschließen, den Abschluss spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhalten wird.
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).