NR28: Technisches Inbetriebnahmemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: SBEV-2022-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
NR28: Technisches Inbetriebnahmemanagement
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
NR28: Technisches Inbetriebnahmemanagement
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel. Basierend auf einer vorhandenen Ausführungsplanung wird in dieser Ausschreibung das Technische Inbetriebnahme-management in Anlehnung an AHO-Heft 19 Kapitel 8 und 9 für den Ausbau und die Inbetriebnahme der Betriebsanlagen:
- der unterirdischen Haltestelle Güterplatz einschließlich unterirdischen Strecke
- dem Gemeinschaftstunnel Europagarten
- den unterirdischen Anschluss an das Bestandsnetz der U5 am Hauptbahnhof
- sowie die oberirdischen Strecke inklusive drei oberirdische Haltestellen und einem Bediensteg
über die Aufnahme des Fahrgastbetriebs hinaus ausgeschrieben.
Frankfurt am Main
Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel
NR28: Technisches Inbetriebnahmemanagement
Das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 vom Hauptbahnhof in das Europaviertel. Basierend auf einer vorhandenen Ausführungsplanung wird in dieser Ausschreibung das Technische Inbetriebnahme-management in Anlehnung an AHO-Heft 19 Kapitel 8 und 9 für den Ausbau und die Inbetriebnahme der Betriebsanlagen:
- der unterirdischen Haltestelle Güterplatz einschließlich unterirdischen Strecke
- dem Gemeinschaftstunnel Europagarten
- den unterirdischen Anschluss an das Bestandsnetz der U5 am Hauptbahnhof
- sowie die oberirdischen Strecke inklusive drei oberirdische Haltestellen und einem Bediensteg
über die Aufnahme des Fahrgastbetriebs hinaus ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärungen nachzuweisen:
(a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
(b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach gemäß § 123 Abs. 1 und 4 sowie § 124 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB.
(c) die Einhaltung der von der Europäischen Union verhängten Russlandsanktionen
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über vergleichbare Leistungen nachzuweisen, wobei die folgenden Mindestanforderungen bestehen:
a) Nachweis von mindestens 2 Referenzen des Bieters über abgeschlossene Projekte mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen im Inbetriebnahmemanagement mit Abschluss zwischen dem Jahr 2012 und heute und mit Herstellkosten von mindestens 10 Mio. Euro netto in KG400 nach DIN 276. Vergleichbar sind die Projekte dann, wenn Leistungen nach AHO-Heft 19, Kapitel 8 und 9 oder vergleichbare Leistungen erbracht wurden und es sich um hochtechnisierte Projekte, wie zum Beispiel unterirdische Verkehrsanlagen, (Fabrik)Gebäude, Flughäfen oder Klinken, handelte.
Für alle Referenzen sind
- Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projektes)
- Auftraggeber/Kunde
- Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden
- Ausführungszeitraum (Beginn und Ende)
- Ortsangabe der Ausführung
- Herstellkosten in Euro netto in KG 400 nach DIN 276
- bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
anzugeben.
Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare zur Erfassung der Referenzen zu verwenden.
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräfte.
Mindestforderung an die Eignung ist die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter/innen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Tätigkeitsbereich im Projekt- oder Inbetriebnahmemanagement, davon aber mindestens 5 Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich im Inbetriebnahmemanagement .
Alle Eigenerklärungen und Nachweise, insbesondere gem. III.1.1 bis III.1.4 sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt
einzureichen. Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe die geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO) für Bieter, die für eine Zuschlagserteilung in Frage kommen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Gem. Ausschreibungsunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E-Vergabe.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
d) Der Bieter muss mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept sowie Kurz-Lebensläufe der maßgeblichen Projektbeteiligten einreichen. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
e) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
f) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 01.06.2023 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzern-verbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. Beabsichtigt ein Bieter Unternehmen als Nachunternehmer einzusetzen, ohne sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten dieser Nachunternehmer zu berufen, sind die betreffenden Nachunternehmerleistungen im Angebot zu nennen (Vordruck EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer) und ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) nachzuweisen, dass dieser die Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
l) Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
- Vergabesperren gem. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen
schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
-Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens
-Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung.
zu erklären.
m) Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Lieferkette erbracht haben bzw. erbringen werden und den Auftraggeber entsprechende Informationsrechte und in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zugestehen.
n) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue. Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt