ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
München
ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
ESTW München Ost, VE 06, Oberleitungsanlage, OSE und Speiseleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
35 - Mehraufwand bei den Arbeiten ander Speiseleitung:
- Speiseleitung Stoßen, Infolge des Umbaus der SL Trudering und SL von Isartor von 0-16 auf den neu gegründeten Mast 0-16a ist eine Mehrlänge in beiden Speiseleitungen erforderlich,
- Anschluss Speiseleitung, nach einem Umbau einer Speiseleitung ist der Anschluss dieser an beiden Enden an die Speileitung im Bestand erforderlich,
- Provisorische Abfangung der Speiseleitung, bei einer Auftrennung einer durchgängig laufenden SL ist vor der Auftrennung
ein Umbau der benachbarten Stützpunkte, sowie eine beidseitige Abfangung der Leitungen erforderlich.
- Entsorgung der Speiseleitung, im Zuge des Umbaus der Speiseleitungen in einzelen Bauphasen sind abschnittsweise Speiseleitungslängen zu Verfahren sowie zu entsorglen.
- Anbringen von Speiseleitungsschildern, infolge des Umbaus von Speiseleitungsverläufen, sowie der späteren Änderung
der Bezeichnung der Speiseleitung sind gesonderte ein Rückbau der Bestandsschilder, sowie das Anbringen der neuen Schilder erforderlich.
- Gestückelter Rückbau der Bestandsleitung zwischen 9-19a/0-1/0-2 infolge der Bestandsüberspannung der SL Giesing über die S-Bahn sowie F-Bahn
- Abstandshalter, die Lieferung und Leistung der Abstandshalter für Bündelleiter ist nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung
Eine Ausschreibung und Neuvergabe dieser Leistung hätte zur Folge, dass die vertraglich festgelegten Termine nicht gehalten werden könnten, die wiederum zu Verzögerungen bei den anderen beteiligten Gewerken führen könnte. Mit der Vergabe der Leistung an den Hauptunternehmer kann die Terminschiene vsl. gehalten werden. Andernfalls resultieren weitere Mehrkosten. Durch Neuauschreibung der zusätzlichen Leistung ist der Fertigstellungstermin gefährdet. Zusätzliche Schnittstelle zwischen zwei Auftragnehmern erfordern zusätzliche Koordinierungsleistungen.