Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Bad Neuenahr
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Neuenahr
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
MKA015: Rückbau bestehender Kabelschächte BÜ Nordstraße Los 2 (Vorläufiger) Wert der Änderung: 8.000,00 EUR (netto). Frühere Änderungen: Wert insg. 469.765,30 €.
Beim Bau der Kabelkanaltrasse stellte sich heraus, dass die o.g. Kabelschächte nicht wie geplant weiter genutzt werden
können, was im Rahmen der abgestimmten und geprüften Tiefbauplanung inkl. Begehungen und Erstellung der Terminplanung noch nicht vorhergesehen werden konnte. In der kurzen zur Verfügung stehenden Sperrpause war die Beauftragung eines anderen AN nicht machbar, zumal auch nicht mehrere AN im gleichen Baufeld arbeiten könnten.
Die Leistungsänderung steht in einem technischen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang; der Gesamtcharakter des
Vertrages ändert sich dadurch nicht.