ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Main-Kinzig-Kreis
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA153: Zusätzliche Kabeltiefbauarbeiten (Betonkabelkanal) am ESTW Gelnhausen
Aufgrund von Änderungen in der LST-PT1-Planung müssen mehr Kabel verlegt werden als ursprünglich in der EP vorgesehen. Vor allem im Bereich des RSTW/ESTW Gelnhausen (Bündelung der Kabel im Einführungsbereich) müssen mehr Kabel wie ursprünglich vorgesehen verlegt werden. Die Reserven der in der EP geplanten Kabelwege reichen nicht aus um die zusätzlich benötigten Kabel aufzunehmen. Daher muss im Bereich des Stw Gelnhausen abschnittsweise ein zusätzlicher Betonkabelkanal verlegt werden. Dieser muss an die bereits errichtete Trasse angebunden werden.
Der zusätzliche Betonkanal schließt an beiden Seiten an die bereits vom Bau-AN errichtete Kabeltrasse an. Die bereits errichtete Trasse muss daher punktuell angepasst werden. Der zusätzliche Betonkabelkanal vervollständigt die zur vollständigen Kabelverlegung notwendige Kabeltrasse und ist somit notwendig zur Sicherstellung des Werkerfolgs.