250. Vergleichende Prüfung "Resilienz und Nachhaltigkeit: Landkreise" Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.23.05

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rechnungshof.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187dc799670-182fb821f058b2f1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentliche Finanzkontrolle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

250. Vergleichende Prüfung "Resilienz und Nachhaltigkeit: Landkreise"

Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.23.05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 840.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 700.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 140.000 EUR.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 705 882.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die 250. Vergleichende Prüfung "Resilienz und Nachhaltigkeit: Landkreise" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).

Die Prüfung soll aufzeigen, wie die Landkreise auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft vorbereitet sind (Resilienz). Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen und der eingesetzten Haushaltsmittel gelegt.

Prüfungsinhalte sind Vorkehrungen für besondere Gefahren- und Krisenlagen (zum Beispiel Cyberattacken/IT-Sicherheit, Starkregen mit Hochwasser, Dürre mit Waldbrandgefahr, terroristische Anschläge). Dabei soll auch betrachtet werden, wie die Kritischen Infrastrukturen (nach der BSI-Kritisverordnung, z.B. Energieversorger, Krankenhäuser, Informationstechnik und Telekommunikation) der Landkreise geschützt sind.

Der Auftragnehmer wird die Konzepte für den Umgang mit besonderen Gefahren- und Krisenlagen beleuchten, die IT-Sicherheit der kritischen Infrastruktur beurteilen sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Risikoreduktion bei besonderen Gefahrenlagen bewerten.

Dabei soll auch die Organisation und Einsatzbereitschaft des Katastrophen- und Zivilschutzes (Alarm- und Einsatzpläne, Lager, personelle Besetzung, ABC-Vorkehrungen/Bunker, Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen), mit der Vorsorge verbundene Kosten und etwaige Ergebnisverbesserungspotenziale ermittelt werden.

Am Ende steht die vergleichende Einschätzung, ob die Kommunen auf die besonderen Gefahrenlagen vorbereitet sind und wieviel Mittel sie dafür einsetzen. Ziel sollte sein, zu prüfen, ob mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz ein hohes Vorsorgeniveau erreicht werden kann. Dabei ist neben dem eigenen Mitteleinsatz auch die Auskömmlichkeit der Bundes- und Landesmittel zu beurteilen.

Desweiteren ist zu betrachten, welche Rolle die Landkreise bei der Integration von Flüchtlingen und Migranten spielen, wie das Zusammenspiel mit den anderen Trägern und staatlichen Ebenen funktioniert, welche Mittel eingesetzt wurden und inwieweit die Ausländerbehörden angemessen personell und finanziell ausgestattet sind.

Auch hier sind Empfehlungen zu geben und Ergebnisverbesserungspotenziale abzuleiten.

Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Dabei sind der Haushalt, das unterjährige Berichtswesen sowie der Jahresabschluss auf die Existenz und Geeignetheit von Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen zu untersuchen. Besondere Aspekte bei der Haushaltsanalyse im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind außerdem das Forderungsmanagement, die Rücklagenverwaltung und Anlagensteuerung sowie ein Tax Compliance Management System. Bei der Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen ist außerdem zu prüfen, ob die Landkreise ein Kontrollsystem für die Ausreichung von Zuschüssen (v.a. an freie Träger) eingerichtet haben und wie die Zuschussvergabe gesteuert und kontrolliert wird.

Prüfungsgegenstand: 8 Landkreise, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 9 Landkreisen ausgewählt: Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis

Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsorganisation / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsqualität / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 0,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 705 882.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 5.600.000 € (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)

oder

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 5.600.000 € durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

• Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Millionen Euro im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

• Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).

• Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).

• Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).

• Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.

• Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).

• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit - Ziffer II.2.4 - (Vordruck "Erklärung / Versicherung") gefordert. Eine Unbefangenheit muss bei mindestens 8 Körperschaften vorliegen (§ 12 HRHG analog).

Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung "Nachunternehmer") beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.

Es wird um Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse gebeten.

Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.

Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Angebotsaufforderung mit Anlagen

Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 5 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern wird. Zusätzlich wird vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine Abfrage von Eintragungen in das Informationsverzeichnis bei der Informationsstelle nach § 17 HVTG durchgeführt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Haushalte des Landes Hessen der Jahre 2024 und 2025.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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