Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 8/14790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung und der Koordinierung von Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri) gemäß Artikel 55 - 57der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) sowie von Vorhaben der Zusammenarbeit nach Artikel 35 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) als Innovationsdienstleister (IDL)
Die vollumfänglichen Unterstützungsleistungen sind während der laufenden Förderperiode 2014 - 2020, d.h. bis zum 31.12.2020, zu erbringen.
Ab dem 01.01.2021 erfolgen die Leistungen nur noch im ggf. erforderlichen Rahmen der Abwicklung von bereits bewilligten, sich noch in der Umsetzung bzw. Abfinanzierung befindlichen Vorhaben, mit abnehmender Intensität bis zum 31.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
weitergehende Unterstützungsleistung für das Jahr 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Um allen an einer Förderung Interessierten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Förderjahr die Gelegenheit zu geben, ihre innovativen Projektideen zu melden und diese bereits auch schon in Form eines Aktionsplans vorzulegen, hat sich das HMUKLV entschlossen, einen ersten Förderaufruf für EIP-Agri in der Förderperiode 2023-2027 zu starten. Für die Begleitung des Förderaufrufes, zum Teil aber auch für Restarbeiten aus der Förderperiode 2014-2022 fallen Arbeiten an, die finanziell nicht mehr im Rahmen des bestehenden Vertrages mit dem IDL abgedeckt sind. Hierfür sind weitergehende Unterstützungsleistung für das 2023 erforderlich.
Mit Beginn des Jahres 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen. Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der von Deutschland eingereichte Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan) dar, der am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Bundesländer sind Teil dieses Plans. Bestandteil des Plans sind die Fördermaßnahmen (Interventionen), die in der neuen Förderperiode umgesetzt werden. Zwei dieser Maßnahmen stellen im Fall des Landes Hessen die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ dar, die auch in der neuen Förderperiode über die RL IZ wieder angeboten werden. Die zur Umsetzung der Förderung in Hessen in der FP 2023-2027 erforderliche Änderung der bestehenden Rechtsgrundlage, die Richtlinie zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ), konnte aufgrund der späten Genehmigung des GAP-SP (November 2022) sowie der späten Veröffentlichung der relevanten beihilferechtlichen Grundlagen (14.12.2022) erst spät konkretisiert werden und befindet sich aktuell im erforderlichen Beteiligungsverfahren. Hinzu kommt, dass sich alle investiven Förderverfahren aktuell in der Umstellung auf eine digitale Antragstellung und -bearbeitung bei der WIBank befinden. Aus den v.g. Gründen wird ein Förderstart nicht vor Mitte 2023 möglich sein.