Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 8/14790

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER

Referenznummer der Bekanntmachung: HAD 8/14790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung und der Koordinierung von Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agri) gemäß Artikel 55 - 57der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) sowie von Vorhaben der Zusammenarbeit nach Artikel 35 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-Verordnung) als Innovationsdienstleister (IDL)

Die vollumfänglichen Unterstützungsleistungen sind während der laufenden Förderperiode 2014 - 2020, d.h. bis zum 31.12.2020, zu erbringen.

Ab dem 01.01.2021 erfolgen die Leistungen nur noch im ggf. erforderlichen Rahmen der Abwicklung von bereits bewilligten, sich noch in der Umsetzung bzw. Abfinanzierung befindlichen Vorhaben, mit abnehmender Intensität bis zum 31.12.2023.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/08/2017
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 101-201920

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen EIP-Agri und ELER

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 299 640.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
77100000 Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

weitergehende Unterstützungsleistung für das Jahr 2023

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/08/2017
Ende: 31/12/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 39 600.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Um allen an einer Förderung Interessierten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Förderjahr die Gelegenheit zu geben, ihre innovativen Projektideen zu melden und diese bereits auch schon in Form eines Aktionsplans vorzulegen, hat sich das HMUKLV entschlossen, einen ersten Förderaufruf für EIP-Agri in der Förderperiode 2023-2027 zu starten. Für die Begleitung des Förderaufrufes, zum Teil aber auch für Restarbeiten aus der Förderperiode 2014-2022 fallen Arbeiten an, die finanziell nicht mehr im Rahmen des bestehenden Vertrages mit dem IDL abgedeckt sind. Hierfür sind weitergehende Unterstützungsleistung für das 2023 erforderlich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Mit Beginn des Jahres 2023 hat die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begonnen. Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt der von Deutschland eingereichte Strategieplan zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (GAP-Strategieplan) dar, der am 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Bundesländer sind Teil dieses Plans. Bestandteil des Plans sind die Fördermaßnahmen (Interventionen), die in der neuen Förderperiode umgesetzt werden. Zwei dieser Maßnahmen stellen im Fall des Landes Hessen die „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ dar, die auch in der neuen Förderperiode über die RL IZ wieder angeboten werden. Die zur Umsetzung der Förderung in Hessen in der FP 2023-2027 erforderliche Änderung der bestehenden Rechtsgrundlage, die Richtlinie zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ), konnte aufgrund der späten Genehmigung des GAP-SP (November 2022) sowie der späten Veröffentlichung der relevanten beihilferechtlichen Grundlagen (14.12.2022) erst spät konkretisiert werden und befindet sich aktuell im erforderlichen Beteiligungsverfahren. Hinzu kommt, dass sich alle investiven Förderverfahren aktuell in der Umstellung auf eine digitale Antragstellung und -bearbeitung bei der WIBank befinden. Aus den v.g. Gründen wird ein Förderstart nicht vor Mitte 2023 möglich sein.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 39 600.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 398 640.00 EUR

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