Auslandsreisekrankenversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslandsreisekrankenversicherung
Auftragsgegenstand ist ein Versicherungsvertrag für die Auslandsreisekrankenversicherung für Auslandsentsendungen
Auftragsgegenstand ist ein Versicherungsvertrag für die Auslandsreisekrankenversicherung der von der KfW, der KfW IPEX-Bank und der DEG entsandten Beschäftigten. die Anzahl der zu versichernden Personen beträgt ca. 320, sowie die Abbildung einer Krankenversicherung für Geschäftsreisende ins Ausland. Auch nationales Personal auf Geschäftsreisen in Länder außerhalb ihres Beschäftigungslandes müssen hiervon mit abgedeckt sein.
Der Gruppenversicherungsvertrag beginnt am 1. Januar 2024 und wird zunächst bis zum 31. Dezember 2024 (00:00 Uhr) geschlossen. Danach verlängert sich der Gruppenversicherungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung als Versicherer
Der Bieter die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt / erklären mit Abgabe des Teilnahmeantrags / des Angebotes, dass er / sie als Versicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
Es handelt sich hierbei um eine Mindestbedingung !
Geschäftsbericht:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt sich mit Abgabe des Teilnahmeantrags einverstanden, dass er / sie auf Anforderung der KfW den aktuellen Geschäftsbericht binnen einer kurzen Frist zur Verfügung stellt, soweit dieser nicht auf elektronischem Weg verfügbar ist.
Rating:
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss über ein aktuelles Rating für Finanzdienstleistungen verfügen, das als Mindestanforderung eine der folgenden Alternativen erfüllt:
a.) Das Rating ist durch die Ratingagentur Standard & Poors erfolgt und die Beurteilung lautet mindestens A- (in Worten: "A minus")
b.) Das Rating ist durch eine andere, mit Standard & Poors vergleichbare Ratingagentur erfolgt und die Beurteilung dieser Agentur ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten "A minus") bei Standard & Poors
c.) Das Rating ist nicht durch eine Ratingagentur erfolgt, sondern durch eine andere sachverständige Institution oder Unternehmung mit Expertise im Finanzsektor und die Beurteilung dieser Institution oder Unternehmung ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten: "A minus") bei Standard & Poors.
Es handelt sich hierbei um Mindestbedingungen !
Referenzen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 3 geeignete Referenzen verfügen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Die Referenzprojekte müssen durchweg hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf jeweils nicht länger zurück liegen als 01.01.2020.
- Der Einzelbewerber/ Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender Versicherer erbracht haben.
- Die Anzahl der betreuten Reisenden muss mindestens das doppelte des angegebenen Ausschreibungsgegenstand betragen.
- Die Referenzleistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Hinweise zu Referenzen
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters führen kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:
Bieter / die Bietergemeinschaft muss über eine auf Auslandsreisekrankenversicherungen spezialisierte deutschsprachige eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, Schadenbearbeitungs- und Underwriting-Stelle verfügen.
Vertretungsvollmacht - Assekuradeur:
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Assekuradeur bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen, die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.
Vertretungsvollmacht - Makler:
Sofern ein Makler ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Makler bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,
die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.
Es handelt sich hierbei um Mindestbedingungen !
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.