Halbautomatischer Kommissionierautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 3011351.000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agaplesion.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bclplaw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Halbautomatischer Kommissionierautomat
Lieferung eines halbautomatischen Kommissionierautomaten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeberin ist die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, der eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt.
Die Krankenhausapotheke der Auftraggeberin wird aufgrund eines erweiterten Versorgungsumfanges, wie zum Beispiel durch Mitversorgung weiterer Krankenhäuser, vergrößert und umgebaut. Im Rahmen dieser Erweiterung soll im neuen Logistik-Bereich ein halbautomatischer Kommissionierautomat angeschafft werden.
In der Endausbaustufe der Apothekenerweiterung muss aufgrund der Anzahl der zu versorgenden Häu-ser innerhalb eines kurzen Zeitraumes eine große Anzahl von Packungen parallel kommissioniert werden. Gleichzeitig soll nach dem Wareneingang innerhalb der Öffnungszeiten die neue Ware wieder im Kommissionierautomaten aufgefüllt werden. Aus diesem Grund soll ein halbautomatischer Kommissio-nier Automat zum Einsatz kommen.
Die folgenden Funktionen muss der angebotene Automat zwingend erfüllen:
• Fördersystem: Mehrteilige Förderbänder;
• Erkennungseinheit: Kamera zur Erkennung der Arzneimittelpackungen von mehreren Seiten;
• die Sortiereinheit soll im Bereich des Warenausgangs liegen (siehe Abbildung 1, Raum 1.3), damit fertig kommissionierte Kisten schnell zum Zielort verbracht werden können;
• über das vorhandene Warenwirtschaftssystem MobiDik sollen Bestellungen kostenstellenbezogen an das Kommissioniersystem übergeben werden;
• das Kommissioniersystem soll Bestellungen auf einem Leitrechner sammeln, damit Sammelaufträge zusammengestellt werden können. Entsprechende Kistenlabels sollen ausgedruckt werden können;
• der Kommissionierer wird wegeoptimiert mittels Handterminal oder pic-by-light durch das Regal geführt;
• die Ware lagert auf Paletten, in Durchlaufregalen oder schrägen Bereitstellungsregalen, welche entlang des Förderbandes geführt sind;
• der Kommissionierer soll die angezeigte Menge des Artikels (pic-by-light und/oder Handterminal) aus dem Regal entnehmen und auf das Förderband legen. Über das Förderband werden die Packungen zur Erkennungseinheit transportiert, wo die automatisierte Verbringung in den jewei-ligen Stationsbehälter erfolgt;
• nicht erkannte oder zu dicht gelegte Arzneimittelpackungen werden separat ausgeschleust und müssen nachbearbeitet werden;
• schließt der Mitarbeiter den Sammelauftrag ab, sollen Kistenlieferscheine aus der Automatensoftware heraus ausgedruckt werden;
• es muss möglich sein, das Warenlager in Kommissionierbereiche aufzuteilen, um mit mehreren Kommissionierern parallel zu arbeiten;
• das Kommissioniersystem muss in der Lage sein, das gesamte Artikelspektrum zu verarbeiten;
• für Artikel, die sich aufgrund ihrer Eigenschaften nicht für eine automatisierte Förderung eignen (z.B. Größe, Form, Gewicht), muss innerhalb eines Kommissionierdurchganges eine manuelle Zukommissionierung möglich sein;
• es soll möglich sein, chargenpflichtige Artikel zu kommissionieren, die Chargennummern im Rahmen der Kommissionierung zu erfassen und mit den Bestätigungen an das Warenwirt-schaftssystem zu melden;
• im Rahmen der Kommissionierung müssen die Anforderungen gemäß Securpharm erfüllt wer-den;
• Kommissionierung und Wareneinlagerung sollen parallel möglich sein, d.h. auf die Regale soll auch rückseitig Zugriff vorhanden sein.
Weitere Leistungsanforderungen ergeben sich aus den Verfahrensinformationen (Dokument A. Verfahrensinformationen, unter Ziff. 2.).
Optional anzubietende Leistungsbestandteile können sich aus den Vergabeunterlagen ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Umsatz in den Jahren 2022, 2021, 2020 mit vergleichbaren Leistungen
• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
• Umsatz in den Jahren 2022, 2021, 2020 mit vergleichbaren Leistungen: mindestens EUR 500.000,00 (netto)
Als vergleichbar wird anerkannt:
Die Lieferung von halbautomatischen Kommissionierautomaten an eine Gesundheitseinrichtung oder Apotheke.
• Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio.
• 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2022, 2021, 2020
• 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2022, 2021, 2020:
Erläuterung: Bieter müssen ihre Geeignetheit durch Benennung dreier Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) mit vergleichbaren Leistungen nachweisen.
Als vergleichbar wird anerkannt: Die Lieferung von halbautomatischen Kommissionierautomaten an eine Gesundheitseinrichtung oder Apotheke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.