Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Anna-Freud-Schule, Lich Referenznummer der Bekanntmachung: 96-40-076-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gießen zur Anna-Freud-Schule, Lich
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Anna-Freud-Schule, Lich
Anna-Freud-Schule Schubertstraße 60 35392 Lich
Vergeben werden Beförderungsleistungen von und zur Anna-Freud-Schule in 35423 Lich. Die Anna-Freud-Schule in Lich ist eine Schule des Landkreises Gießen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung; ein regionales Beratungs- und Förderzentrum. Zu befördern sind im freigestellten Schülerverkehr zur Zeit insgesamt 63 Schülerinnen/Schüler.
Die Schülerzahlen sind der aktuelle Stand und können sich während und zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 ändern.
Der Leistungszeitraum beginnt zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Spätestens endet der Vertrag mit Ablauf des Schuljahres 2024/2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen.
Ebenso muss eine Erklärung zum technischen Stand der Beförderungsfahrzeuge sowie zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingereicht werden.
Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Aufgrund der Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 14. Juli 2005, findet der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYYBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]