Lieferung neuer LKW-3-Achser mit Abrollkipper, Kran und Abfallsammelpresse mit Fahrgestell und Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-FW-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung neuer LKW-3-Achser mit Abrollkipper, Kran und Abfallsammelpresse mit Fahrgestell und Aufbau
Lieferung neuer LKW-3-Achser mit Abrollkipper, Kran und Abfallsammelpresse.
Spezialfahrzeug zur Sammlung von Abfällen aus Unterflurbehältern.
Fahrgestell und Aufbau in 2 Losen.
Fahrgestell LKW-3-Achser mit Abrollkipper, Kran und Abfallsammelpresse.
Überführung des Fahrgestells zum Aufbauhersteller.
LKW mit 3 Achsen, zul. Gesamtgewicht 26.000 kg,
Lenkanordnung links mit Hydrolenkung, Lenkradschloss,
Lenkrad verstellbar, Lenkrad mit
Multifunktionsbedienung.
Kraftstofftanks min. 1.000 dm³ Erdgas CNG,
Kraftstofftanks links u. rechts
zwischen den Achsen.
Vorderachse min. 8,5 - 9,0 t mit verstärkter Federung,
Hinterachse min. 11,5 t mit verstärkter Federung.
Nachlaufachse min. 7,5 t lift- u. lenkbar
Differenzialsperre an Vorder- und Hinterachse,
Radstand ca. 4.800 - 5.000 mm, Motor ca. 320 - 350 PS
(Gas) n. Euro-Norm 6.
Wendekreisradius (linke Fahrerhausaußenkante) ca. 10,0 - 10,5 m,
Fahrgestell ohne Anhängerbetrieb,
Endtraverse geschraubt.
Aufbau für LKW-3-Achser mit Abrollkipper, Kran und Abfallsammelpresse
Die Stadtreiniger Kassel, Am Lossewerk 15, 34123 Kassel,
KFZ-Werkstatt
Abrollkipper
Abrollkippergerät mit Haken und hydraulischer
Innenverrieglung, ca. 21.000 kg zur Aufnahme von
Müllpressen und Containern(Länge ca. 6.500 mm),
Unterfahrschutz am Heck in hydraulischer Ausführung
verstellbar (Verstellweg min. 1.000 mm),
Zentralschmieranlage für Abrollkipper gefüllt mit
Festfett, Multifunktionskonsolen für Heckbeleuchtung
und diverser Anschlüsse in solider Ausführung,
Abrollkippergeräte nach DIN 30722.
Eilgang für Abrollvorgang,
Schubarmauflage aus Kunststoff
stabile Mittelrollenauflage am Grundrahmen montiert
automatisches Spannen des hinteren Kipprahmens auf dem
Grundrahmen beim Aufziehen/Abrollvorgang
Bedienung über Innenbedienung (Heben) und zusätzlich
über Fernbedienung
Montage der Heckkamera an der Hecktraverse
(Kamera von Fahrgestellhersteller vorgerüstet),
Halterungen für Besen und Schaufel
(zwischen den Achsen)
Werkzeugkasten (Kunststoff) gemäß den verbleibenden
Platzverhältnissen, so groß wie möglich
Montage 2 x LED-Blitzer am Rahmenende
Lackierung Abrollkipper wie Fahrgestellrahmen ähnlich
RAL 7021
Anpassung LKW-Fahrgestell an Abrollkippergerät
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
-Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Konstruktionszeichnung (DINA4 als pdf) einschl. Achslastberechnung und Lastendiagramm Kranabstützung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]