ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Feste Fahrbahn ca. 12 000 lfm, Sohlbeton, Bankette, Entwässerung, Kabelschächte, Kabelleerrohre, Hebeanlagen, begleitende Tiefbauarbeiten, Wartungsverträge für die Hebeanlagen.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
StA1, Tunnel Rastatt Ausbau 2022
Feste Fahrbahn ca. 12 000 lfm, Sohlbeton, Bankette, Entwässerung, Kabelschächte, Kabelleerrohre, Hebeanlagen, begleitende Tiefbauarbeiten, Wartungsverträge für die Hebeanlagen.
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Herstellung Kabeltrasse im Querschlag VS
Die Kabeltrasse im Querschlag Versorgungsschacht muss zwischen Kabelschacht Nr. 11 und Nr. 12, so wie im Zuge der
Ausführungsplanung abgestimmt, hergestellt werden. Damit die geplanten 3x DN 110 Kabelleerrohre hergestellt werden
können, ist der unbewehrte Aufbeton des Bodens so weit wie nötig zu entfernen.
Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht möglich. Der Tunnel-Rohbau, somit auch der QS VS, wurde in einer VOBAbnahme
an die durch die ARGE TuRa an die ausbauende ARGE übergeben. Beide Unternehmen arbeiten weiterhin parallel
im Tunnel. Die Arbeiten am Kabelschacht des QS VS muss die Fa. Eiffage somit in ihren Bauablaufplan an die Zuwegigkeit
der Ost- und Weströhre eintakten und kann somit diese Arbeiten auch nachts ausführen. Ein terminplanerisches Risiko ist
somit minimiert. Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten im Bauablauf des Ausbaus im Querschlag VS
verbunden. Umplanungen im Einbaus des Sohlbetons in den Haupttunnelröhren, zB durch eine priorisierte, logistische
Zuwegung in das Schachtbauwerk, verursachen außerdem Zusatzkosten durch die längere Vorhaltung von Personal und
Baufahrzeugen