Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtsteinach
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 69518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abtsteinach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Feuerwehrhaus Abtsteinach, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Der Auftrag umfasst Leistungen (Generalplanung) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-5 und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-5 und 7, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau des Feuerwehrhauses Abtsteinach. — Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,— Anlagengruppe 7 nutzungsspezifische Anlagen .Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen..Es ist beabsichtigt, die beiden Löschbezirke Ober- und Unter-Abtsteinach an einem Standort zusammenzufassen. Dies erfordert den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses.Als Standort ist ein günstig gelegenes Grundstück am Ortsausgang von Ober-Abtsteinach vorgesehen. Das Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Wiesenfläche genutzt. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in Bearbeitung.In nord-östlicher Richtung grenzt das Grundstück an das bestehende Gewerbegebiet und in nord-westlicher Richtung an die Bebauung eines Discounters an.Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird die Fläche von der Landesstraße L-535 begrenzt. Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Erschließungsstraßen des Gewerbegebiets mit neu zu errichtender Zufahrtsstraße. Die Herrichtung einer Alarmausfahrt direkt auf die Landesstraße wurde vorabgestimmt und eine Genehmigung seitens der zuständigen Fachbehörden in Aussicht gestellt.Das Gelände ist hanglagig, mit einem parallel zum Grundstück liegenden Höhenunterschied von ca. +0,50 m bis hin zu ca. -2,00 m. An der nördlichen Grenze ergibt sich in östlicher Richtung ein Höhenunterschied von ca. 2,00 m.Die Versorgung des Grundstücks durch Frischwasser, Strom, Telekommunikation ist gewährleistet. Anschlussmöglichkeiten an den Hauptkanal sind gegeben. Die Abwasserbeseitigung wird jedoch voraussichtlich eine Hebeanlage erfordern..Flächen:Insgesamt ca. 1.100 qm NGF;ca. 940 qm Nutzungsfläche (NUF); ca. 50 qm Technikfläche (TF); Die Fläche des Grundstücks beträgt insgesamt ca. 6.440 qm..Projektziele: s. VI.3.Die Baukosten für die Kostengruppen werden nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt: KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen:Gesamt 671.000 €;KG 400 nach Anlagegruppen:KG 410 ca. 145.000 EUR netto;KG 420 ca. 168.000 EUR netto;KG 430 ca. 128.000 EUR netto;KG 440 ca. 174.500 EUR netto;KG 450 ca. 32.500 EUR netto;KG 470 ca. 23.000 EUR netto..Durchführungszeitraum:Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung mit der LPH 1 beginnen. Bauantrag Mitte 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mörlenbach
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 69509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.