247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II" Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.23.02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rechnungshof.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1879d64e1ce-6a6a407b83d1bc83
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentliche Finanzkontrolle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II"

Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.23.02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 420.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe

und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 350.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht

(Schlussrechnung) 70.000 EUR.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 352 941.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die 247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler

Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).

Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinden für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen

zur Haushaltsstabilität treffen. Für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Aufbauend

auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird

die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener

Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich -

Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und ggfs. der Gesamtabschlüsse

prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen.

In der Prüfung wird die Gebührenkalkulation in einzelnen Gebührenhaushalten untersucht. Daraus ableitend sind Anforderungen an eine ordnungsgemäße

Gebührenkalkulation nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) zu definieren.

Ferner wird in die Prüfung eine Auswahl der internationalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der internationalen Agenda 2030 (SDG) zur

Haushaltssteuerung und Umsetzung einbezogen.

Über die Haushaltsanalyse hinaus untersucht und analysiert der Auftragnehmer die Umsetzung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen (§ 12 GemHVO), die

angewandten Methoden der Investitionsrechnung und die Abbildung der Folgekosten durch Investitionsmaßnahmen im Haushalt. Weiterhin werden in

dieser Prüfung die kommunalen Forderungen und das Forderungsmanagement der Kommunen untersucht.

Der Auftragnehmer untersucht und analysiert auch den Stand der Umsetzung der Digitalisierung und des Onlinezugangsgesetzes sowie den Stand zur

Neuregelung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG.

Soweit möglich sind konkrete Handlungsempfehlungen für die Körperschaften abzuleiten.

Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem

Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt.

Prüfungsgegenstand: 16 Städte/Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18

Städten/Gemeinden ausgewählt: Brachttal, Echzell, Flieden, Grävenwiesbach, Grebenstein, Großenlüder, Großkrotzenburg, Mainhausen, Modautal,

Naumburg, Neuberg, Rabenau, Schlangenbad, Sinntal, Waldems, Walluf, Weilrod, Zwingenberg.

Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsorganisation / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsqualität / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 0,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 352 941.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2023
Ende: 29/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0

bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für drei Körperschaften vor. Diese

enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der

Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option) und teilt dem Auftragnehmer die Entscheidung schriftlich mit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1

Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen.

Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2.800.000 €

(vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)

oder

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2.800.000 € durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2

VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

• Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare

Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV

(Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens 840.000 EUR im Tätigkeitsbereich der öffentlichen

Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46

Abs. 3 Nr. 10 VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

- Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit

folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail,

Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre

zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).

- Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3

Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).

- Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des

Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).

- Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46

Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt

werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.

- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).

- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl.

§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden

zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit - Ziffer II.2.4 - (Vordruck "Erklärung / Versicherung") gefordert. Eine Unbefangenheit

muss bei mindestens 16 Körperschaften vorliegen (§ 12 HRHG analog).

Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung "Nachunternehmer") beizufügen,

dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.

Es wird um Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse gebeten.

Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen

geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.

Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen

(Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Angebotsaufforderung mit Anlagen

Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 5 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf

Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern wird.

Zusätzlich wird vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine Abfrage von Eintragungen in das Informationsverzeichnis bei der Informationsstelle nach § 17 HVTG durchgeführt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2024 und 2025.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen

über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat

oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§

160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der

Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag

erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe

der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post

(§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2023

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