Neubau u. Elektrifizierung Illertalbahn - Vermessungsleistungen, 4 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57627
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau u. Elektrifizierung Illertalbahn - Vermessungsleistungen, 4 Lose
Neubau u. Elektrifizierung Illertalbahn - Vermessungsleistungen
Los 4: Süd Hbf Kempten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kempten
Neubau u. Elektrifizierung Illertalbahn - Vermessungsleistungen
Los 4: Süd Hbf Kempten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
NT01 - Brückenvermessung Lichte Höhe und Lichte Weite mit einem Distomat. Diese Angaben waren für die GP Fachplaner zur
Erstellung der BIM-Modellstruktur notwendig.
NT01 - Die Firma GI-Consult war mit den Vermessungsleistungen der Lph 2 im Bereich Los 4 beauftragt. Die im Nachtrag 01
enthaltener Mehraufwand, war nicht Bestandteil der Beauftragten Leistungen. Ein Wechsel des AN ist, aus wirtschaftlichen
Gründen, nicht möglich.