Linienbündel "Stadtbus Bad Hersfeld" Referenznummer der Bekanntmachung: 4271
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "Stadtbus Bad Hersfeld"
Stadt Bad Hersfeld
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Stadtgebiet der Stadt Bad Hersfeld auf den Linien 350.1, 350.2, 350.2ab, 350.3, 350.4, 350.5 und 350.7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis zu Ziffer II.2.7 "Laufzeit des Vertrages": Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftrag für 2 Jahre zzgl. einer einmaligen auftraggeberseitigen Vertragsverlängerungsoption von 1 x 2 Jahren zu vergeben.
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite https://www.hef-rof.de/land-leute/nahverkehr-oepnv/nahverkehrsplaene
einzusehen, vgl. insbesondere
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF__Textteil_Endfassung.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_III-01_Fz-Matrix_Kat_ABC.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_V-01_Liniensteckbriefe.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_VI-01_Linienbuendel.pdf
Die im Nahverkehrsplan dem Linienbündel 304 zugeordnete Linie 320 ist zukünftig Bestandteil des neuen Linienbündels "305: Ludwigsau".
- Es gilt der NVV-Tarif.
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des NVV zu beteiligen.