Linienbündel "Ludwigsau" Referenznummer der Bekanntmachung: 4271
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Hersfeld
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel "Ludwigsau"
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Linie 320.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske der Hessischen Ausschreibungsdatenbank / des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Verkehrs (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite https://www.hef-rof.de/land-leute/nahverkehr-oepnv/nahverkehrsplaene
einzusehen, vgl. insbesondere
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF__Textteil_Endfassung.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_III-01_Fz-Matrix_Kat_ABC.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_V-01_Liniensteckbriefe.pdf
https://www.hef-rof.de/images/nahverkehr/NVP_LK_HEF-ROF_Anl_VI-01_Linienbuendel.pdf
Das Linienbündel ist ein neues Linienbündel, dessen Linie im Nahverkehrsplan noch einem anderen Linienbündel zugeordnet war. Hinsichtlich des Fahrplans der Linie wird daher auf die im Nahverkehrsplan hinterlegten Anforderungen an diese Linie (Liniensteckbrief) verwiesen.
- Es gilt der NVV-Tarif.
- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Betreiber des Linienbündels hat sich am Einnahmeaufteilungsverfahrens des NVV zu beteiligen.