S21 Bonatzbau Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33830
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a. Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21 Bonatzbau
Erstellung Abweichungsliste
S21 Stuttgart, PFA 1.1, Bonatzbau, 18FEI33830
S21 Stuttgart, PFA 1.1, Bonatzbau, 18FEI33830
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "TranseuropäischenNetze" (TEN) "Paris-Straßburg StuttgartWien-Bratislava"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Rohbau- und Entkernungsarbeiten Bonatzbau, einschl. Leistungen der Ausführungsplanung (Objekt- und Tragwerksplanung), der W+M-Planung, der Termin- sowie der Baulogistikplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
AvL 1010 - Zusätzliche, baubegleitend zu erbringende Planungsleistung, welche für die weitere Planung und zur Durchführung der Rohbau- und Entkernungsarbeiten erforderlich ist.
Ergänzung der Planungsleistung ist aufgrund neuer, sich im Zuge des baubegleitenden Planungsprozesses ergebender Erkenntnisse notwendig geworden. Die zusätzlichen Leistungen sind von den ursprünglich beauftragten Leistungen technisch nicht trennbar. Die ergänzende Planungsleistung muss für einen optimalen Planungs- und Bauablauf ganzheitlich durch den bereits mit Bau- und Planungsleistungen beauftragten AN erfolgen.