Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für ein deckenhängendes Angiografie-System Referenznummer der Bekanntmachung: KH-A1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 123
Fax: +49 456
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kerckhoff-klinik.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für ein deckenhängendes Angiografie-System
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags (incl. Vollservicevertrag für 8 Jahre) für ein deckenhängendes Angiografie-System (incl. Hämodynamik- und Ultraschall-Systeme sowie Zubehör)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kerckhoff-Klinik GmbH ist
• eine überregional tätige Schwerpunktklinik für Herz-, Lungen-, Gefäß- und Rheumaerkrankungen, Transplantations- und Rehabilitationsmedizin
• eine wissenschaftlich, universitär ausgerichtete Einrichtung zur Förderung der Krankenversorgung und der medizinischen Forschung und Lehre.
Die Kerckhoff-Klinik GmbH beabsichtigt, für Ihre Klinik in Bad Nauheim ein zusätzliches Angiografie-System zu beschaffen.
Die anzubietenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Es sind Eigenerklärungen ausreichend, soweit sich nicht nachfolgend etwas anderes ergibt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen!
Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV).
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), soweit die Rechtsform des Bewerbers dies zulässt.
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
c) Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
d) Eigenerklärung Mindestlohngesetz (MiLoG) gem. HVTG. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
1. Angaben zum Nettoumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (vgl. § 45 VgV).
2. Angaben zum Gesamt-Nettoumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre.
3. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR,
b) Personenschäden 10 000 000 EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
Es wird ein jährlicher Nettoumsatz des Bewerbers an Angiographie Systemen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 Jahre in Deutschland von mindesten 1 Mio. € gefordert (Mindestforderung).
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben), Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 2 realisierten Referenzprojekten (über die Lieferung von Angiografie-Gerätesystemen an Krankenhäuser mit einem Mindest-Netto-Vertragsvolumen von jeweils 500.000 €) der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben),
b) Angaben zur jeweiligen Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Netto-Umsatzvolumen)
c) Art- und Umfang der Dienstleistungen des Bewerbers für das jeweilige Referenzhaus
Es sind Eigenerklärungen ausreichend. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
1. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 2 realisierten Referenzprojekten (über die Lieferung von Angiografie-Gerätesystemen an Krankenhäuser mit einem Mindest-Netto-Vertragsvolumen von jeweils 500.000 €) der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben),
b) Angaben zur jeweiligen Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Netto-Umsatzvolumen)
c) Art- und Umfang der Dienstleistungen des Bewerbers für das jeweilige Referenzhaus
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KH-A1 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
5. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).