EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66641
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen
EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen
Hamburg
EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen - übertragene Leistungen
EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen - optionale Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 02 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens einer und maximal fünf in den letzten fünf Geschäftsjahren abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
1. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123 von Gebäuden
sowie zusätzlich
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
2. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123 von Gebäuden
(gem. Anlage 05 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Qualifikation des Projektteams
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters in einer ingenieurtechnischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung,
3. Durch die IHK öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger mit mindestens 3 Jahren Gutachtererfahrung. Die Zulassungen für die folgenden Sachgebiete sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen:
a. Schäden an Gebäuden
b. Straßenbau
4. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen, nach folgenden Kriterien:
I. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123
innerhalb der letzten 5 Jahre, in denen er mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Prozedere der bautechnischen Beweissicherung mitgewirkt hat.
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Gesamtprojektleitung sind als Anlagen beizufügen.
(gem. Anlage 06 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.