Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48892
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung
München Nord - Rangierbahnhof
Los 2: BÜB LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: BÜB LST
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Nord - Rangierbahnhof
Los 2: BÜB LST
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Beistellung eines BÜW 50Hz Teil 2. - NT18
Ende Juni 2021 kam es zu einem massiven Wassereinbruch im Steuerbunker 1 und einer damit verbundenen Havarie der
Zugbildungsanlage München Nord. Aufgrund der Havarie wird ein neues Modulgebäude benötigt. Hierfür wird die Überwachung
der Ausführung der Arbeiten für das ESTW Modulgebäude ZBA München von einem Bauüberwacher 50 Hz benötigt. Die Leistung
wurde bereits mit NT13 beauftragt, allerdings sind die hier festgesetzten 130 Stunden nicht ausreichend und werden mit mehr als
10% der Summe überschritten.
Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, müsste diese Leistung neu ausgeschrieben werden. (Entfall von
Synergieeffekten). Zudem wären weitere zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche wiederum auch vergütet werden müssten.
Die Leistungen des BÜW 50Hz sind insbesondere für die IBN Unterlagen des Modulgebäudes notwendig. Diese müssen zum
15.03.2023 an das EBA übergeben werden. Der IBN Termin wäre bei einer Neuausschreibung nicht haltbar.