Lieferung und Wartung von Niederflurlinienbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 159-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maintal
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Wartung von Niederflurlinienbussen
Lieferung und Wartung von Niederflurlinienbussen Spezifikation gemäß Leistungsbeschreibung
Die Stadtverkehr SVM Maintal GmbH beabsichtigt 4 Stück Niederflur Linienbusse, jeweils 1 E- und ein Dieselfahrzeug zu beschaffen und hat dafür die Maßnahme im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in 2 Losen ausgeschrieben. Die Beschaffung umfasst sowohl die Lieferung der Fahrzeuge sowie die Durchführung der Wartungs- und Serviceleistungen über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Lieferung und Wartung von 2 Niederflurbussen
Berliner Str. 31
63477 Maintal
Lieferung und Wartung von 2 Niederflurbussen in Form von Elektro, Diesel, Diesel- mit Hybid (Teilhybrid und/oder Mildhybrid) sowie die Ausführung aller notwendigen Wartungs- und Serviceleistungen über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Vorraussichtlicher Liefertermin ca. 2. Quartal 2024
Lieferung und Wartung von 2 Niederflurbussen
Berliner Str. 31
63477 Maintal
Lieferung und Wartung von 2 Niederflurbussen in Form von Elektro-, Diesel, Diesel- mit Hybid (Teilhybrid und/oder Mildhybrid) sowie die Ausführung aller notwendigen Wartungs- und Serviceleistungen über einen Zeitraum von 8 Jahren.
Vorraussichtlicher Liefertermin ca. 2. Quartal 2025
Los 2 wird als Option über weitere 2 Stück Niederflur Linienbussen ausgeschrieben. Hier behält sich der Auftraggeber vor die Lose einzeln zu vergeben oder auch einzelne Lose nicht zu beauftragen, sollte der Aufsichtsrat der Stadtverkehr SVM Maintal GmbH die dafür vorgesehenen Gelder nicht frei geben.
Der Auftraggeber behält sich vor die Entscheidung über die Beschaffung des Los 2 bis
spätestens zum Abstimmungsgespräch durchzuführen bzw. so rechtzeitig abzurufen,
dass die festgelegten Lieferzeiträume eingehalten werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederflurlinienbus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederflurlinienbus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland