ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221110 Bau von Brücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

63571 Hailer (Gelnhausen)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.

Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/08/2021
Ende: 01/04/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-389400

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI49777_92301152_NT20_MKA014
Bezeichnung des Auftrags:

ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 20 920 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221110 Bau von Brücken
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

63571 Hailer (Gelnhausen)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.

Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/08/2021
Ende: 01/04/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 50 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT20_MKA014: Im Bauvertrag ist die Herstellung der Gründung der Widerlager und Stützpfeiler der Straßenüberführung Bleichstraße in der Position 01.11.0040 und das Abstemmen der Pfahlköpfe in Pos. 1.11.0070 enthalten. Die entsprechenden Planungsleistungen sind in der Position 01.01.0010 und 0050 enthalten.

Die im Nachtrag beschriebenen Leistungen zur Herstellung der Bohrpfähle sind als Zulage kalkuliert. Die Grundposition (d = 0,75m) ist bereits über das HLV abgerechnet. Im Zusammenhang mit dem Schutz der Gasleitung sind keine Leistungen im HLV enthalten. Gemäß den Vorbemerkungen sollte diese bereits vor Beginn der Maßnahme umverlegt worden sein. Die Gasleitung der Main-Kinzig Netzdienste kollidierte mit der gemäß Entwurf vorgesehenen Tiefgründung des Widerlagers Achse A sowie des angrenzenden Stützwandblocks A3. Da die Leitung nicht mehr rechtzeitig vor unserer Bauausführung umgelegt werden konnte und hieraus nicht tragbare Bauzeitverschiebungen resultiert hätten, wurde nach umfangreichen technischen Abstimmungen zwischen DB, Leitungsbetreiber und der ARGE festgelegt, dass die betroffene Gasleitung überbaut wird. Um die Gasleitung überbauen zu können, war es erforderlich, die Gründung und Unterbauten im betroffenen Bereich (Widerlager Achse A und Stützwandblock A3) umzuplanen und anzupassen. Weiterhin wurde es erforderlich, die Gasleitung im überbauten Bereich mittels einer Schutzeinhausung zu schützen. Infolgedessen hat der AN ein Konzept für die Gründung des Widerlagers und des benachbarten Stützwandblocks A3 entwickelt. Die Machbarkeit dieses Entwurfs hat er- durch eine entsprechende Entwurfsstatik belegt. Der Entwurf wurde dem AG am 28.12.2021 zur Prüfung und Freigabe übersendet. Die Zustimmung zur weiteren Umsetzung des Entwurfs hat der AG der ARGE nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber MKN am 25.01.2022 erteilt. Bestandteil des Entwurfs war auch eine zusätzliche Konstruktion als Schutzeinhausung der Gasleitung während der Bauarbeiten. Um die Überbauung der Gasleitung MKN realisieren zu können, musste die Gründung der Stützwandblöcke dahingehend angepasst werden, dass im Bereich des Widerlagers Achse A sowie des Stützwandblocks A3 Ortbetonbohrpfähle mit einem Durchmesser D = 1,20 m angeordnet werden mussten (gem. vereinbartem LV waren nur Pfähle D = 0,75 m vorgesehen), was zu entsprechenden Mehraufwendungen bei der Ausführung führte.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Änderung ist erforderlich, um trotz der im Baufed befindlichen Gasleitung die Straßenüberführung Bleichstraße herstellen

zu können. In Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber Main-Kinzig Gas wurde entschieden, die betroffene Gasleitung durch

einen Rahmen temporäre zu umbauen, um darauf das Widerlager Achse A (nördlich der Gleise) errichten zu können. Dies

erfolgt unter der Voraussetzung, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Gasleitungsquerung an anderer Stelle

hergestellt wird und die im Baufeld befindliche Gasleitng dann außer Betrieb genommen wird.

Die Anpassung der Gründung ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 5 016 895.48 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 5 016 895.48 EUR

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