ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
NT20_MKA014: Im Bauvertrag ist die Herstellung der Gründung der Widerlager und Stützpfeiler der Straßenüberführung Bleichstraße in der Position 01.11.0040 und das Abstemmen der Pfahlköpfe in Pos. 1.11.0070 enthalten. Die entsprechenden Planungsleistungen sind in der Position 01.01.0010 und 0050 enthalten.
Die im Nachtrag beschriebenen Leistungen zur Herstellung der Bohrpfähle sind als Zulage kalkuliert. Die Grundposition (d = 0,75m) ist bereits über das HLV abgerechnet. Im Zusammenhang mit dem Schutz der Gasleitung sind keine Leistungen im HLV enthalten. Gemäß den Vorbemerkungen sollte diese bereits vor Beginn der Maßnahme umverlegt worden sein. Die Gasleitung der Main-Kinzig Netzdienste kollidierte mit der gemäß Entwurf vorgesehenen Tiefgründung des Widerlagers Achse A sowie des angrenzenden Stützwandblocks A3. Da die Leitung nicht mehr rechtzeitig vor unserer Bauausführung umgelegt werden konnte und hieraus nicht tragbare Bauzeitverschiebungen resultiert hätten, wurde nach umfangreichen technischen Abstimmungen zwischen DB, Leitungsbetreiber und der ARGE festgelegt, dass die betroffene Gasleitung überbaut wird. Um die Gasleitung überbauen zu können, war es erforderlich, die Gründung und Unterbauten im betroffenen Bereich (Widerlager Achse A und Stützwandblock A3) umzuplanen und anzupassen. Weiterhin wurde es erforderlich, die Gasleitung im überbauten Bereich mittels einer Schutzeinhausung zu schützen. Infolgedessen hat der AN ein Konzept für die Gründung des Widerlagers und des benachbarten Stützwandblocks A3 entwickelt. Die Machbarkeit dieses Entwurfs hat er- durch eine entsprechende Entwurfsstatik belegt. Der Entwurf wurde dem AG am 28.12.2021 zur Prüfung und Freigabe übersendet. Die Zustimmung zur weiteren Umsetzung des Entwurfs hat der AG der ARGE nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber MKN am 25.01.2022 erteilt. Bestandteil des Entwurfs war auch eine zusätzliche Konstruktion als Schutzeinhausung der Gasleitung während der Bauarbeiten. Um die Überbauung der Gasleitung MKN realisieren zu können, musste die Gründung der Stützwandblöcke dahingehend angepasst werden, dass im Bereich des Widerlagers Achse A sowie des Stützwandblocks A3 Ortbetonbohrpfähle mit einem Durchmesser D = 1,20 m angeordnet werden mussten (gem. vereinbartem LV waren nur Pfähle D = 0,75 m vorgesehen), was zu entsprechenden Mehraufwendungen bei der Ausführung führte.
Die Änderung ist erforderlich, um trotz der im Baufed befindlichen Gasleitung die Straßenüberführung Bleichstraße herstellen
zu können. In Abstimmung mit dem Leitungsbetreiber Main-Kinzig Gas wurde entschieden, die betroffene Gasleitung durch
einen Rahmen temporäre zu umbauen, um darauf das Widerlager Achse A (nördlich der Gleise) errichten zu können. Dies
erfolgt unter der Voraussetzung, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Gasleitungsquerung an anderer Stelle
hergestellt wird und die im Baufeld befindliche Gasleitng dann außer Betrieb genommen wird.
Die Anpassung der Gründung ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich.