Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48892
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Zugbildungsanlage der Richtungsgruppe 2-4, Bauüberwachung
München Nord - Rangierbahnhof
Los 2: BÜB LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2: BÜB LST
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Nord - Rangierbahnhof
Los 2: BÜB LST
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Entgegen der Planung aus der Bestellung vom 04.07.2022, konnten die Leistungen auffgrund des durch die PL geänderten Bauablaufs der Richtungsgruppe 4, nicht in 2022 fertiggestellt werden. Zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags (BÜW der Richtungsgruppe 4) ist daher eine Vorhaltung des Personals BÜB LST durch die INGE in 2023 weiter notwendig und der Charakter des Auftrags bleibt unverändert. Um die Leistungen des Hauptvertrages erfüllen zu können, müssen die zusätzlichen Leistungen des leitenden BÜW durch die INGE mit abgedeckt werden.- NT16.2
Im Zuge der Beschleunigungsmaßnahmen durch die Havarie des Steuerbunkers 1 wurde 2021 beschlossen die Richtungsgruppen 3+4 parallel zu bauen und damit auch die Richtungsgruppe 4 bereits in 2022 abzuschließen. Daher wurde auch die Beauftragung der INGE mit dem NT12-2 auf dieses Bauzeitenende festgelegt.
Bedingt durch Probleme in der Materialisierung (Kabellieferungen verzögert) und die Witterung (Kabelzugarbeiten nicht unter 5°C Außentemperatur möglich) konnten die Arbeiten zur Ausrüstung der Richtungsgruppe 4 nicht in 2022 abgeschlossen werden. Der Bauablauf musste durch die Projektleitung angepasst werden, neuer IBN Termin 05/2023.
Durch die erneute Verlängerung können die Leistungen des leitenden BÜW LST nicht mehr durch die interne BÜW übernommen werden, da die Kapazitäten bereits anderweitig gebunden sind. DIe Leistungen (z.B. Anmeldung von Abnahmen beim EBA, Erstellung IBN Dossier) sind für eine erfolgreiche Inbetriebnahme zwingend notwendig.