81294730-Werkbank Technische Beratung und Konfiguration Client Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 81294730
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81294730-Werkbank Technische Beratung und Konfiguration Client Systeme
Technische und konzeptionelle Beratung und Konfiguration der weltweiten Client Systeme der GIZ in der Azure Cloud. Implementierung von notwendigen cloudbasierten Verwaltungsverfahren unter Einhaltung der Vorgaben der ISO 27001
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Beratung und Design der Cloudarchitektur für die Verwaltung der weltweiten GIZ-Clients. Dies umfasst in zu konkretisierenden Einzelabrufen u.a. folgende Aufgabenstellungen
- Implementieren der notwendigen cloudbasierten Verwaltungsverfahren angepasst an die aktuellen Verfahren der GIZ unter Einhaltung der Vorgaben der ISO 27001.
- Programmierleistungen und Beratungsleistungen für neue und/oder bestehende Abläufe
- Erarbeiten von Lösungen der Anforderungen des 2nd und 3rd Level Supports
- Unterstützung bei der Projektplanung und der Führung des Projektteams in Absprache mit der Leitung der IT Gruppen Digitaler Arbeitsplatz Clients
- Aufgaben in Bezug auf Qualitäts- und Risikomanagement
- Beratung und Begleitung der ISO 27001 und BSI Grundschutz Zertifizierung für die Abteilung Client Infrastruktur
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Sofern der Vertrag nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich um ein Jahr. Die Verlängerung ist einmal bis maximal zum Ende des 4. Vertragsjahres möglich. Der Vertrag endet somit spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Sofern der Vertrag nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich um ein Jahr. Die Verlängerung ist einmal bis maximal zum Ende des 4. Vertragsjahres möglich. Der Vertrag endet somit spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung zu den den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG
4. Eigenerklärung EU-Russlandsanktionen
5. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften
6. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 750.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
3. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personen und sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens jeweils 500.000,00 EUR und jeweils zweifach maximiert oder eine entsprechende Zusage einen solchen Versicherungsschutz herzustellen..
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 750.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
3. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personen und sonstige Schäden mit einer Deckung von mindestens jeweils 500.000,00 EUR und jeweils zweifach maximiert oder eine entsprechende Zusage einen solchen Versicherungsschutz herzustellen..
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Cloud Architektur mit dem Schwerpunkt auf Clientverwaltung in den letzten 3 Jahren.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 100.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Cloud Architektur mit dem Schwerpunkt auf Clientverwaltung in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7UV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.